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Bundesrat stimmt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu

Schirme fliegen/Bildrechte: Ulises Baga/unsplashAm 26. März 2021 hat der Bundesrat der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt.  Am 1. Januar 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.
Damit kommen wir einem Ziel deutlich näher: Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu stärken, die Schutz bei der Ausübung ihrer Rechte benötigen. Gelingen konnte dies, weil sich Betroffene als Expert*innen in eigener Sache und im Betreuungswesen tätige Fachexpert*innen bei der Erarbeitung des Reformgesetzes umfassend einbringen konnten. Wir begrüßen vor allem folgende Schwerpunkte der Reform:

  • Die Wünsche der Betroffenen sind Maßstab für alle in der Rechtlichen Betreuung handelnden Personen.
  • Die Nachrangigkeit einer Betreuung und der Vorrang anderer Hilfen vor Einrichtung einer Betreuung werden stärker herausgestellt.
  • Unterstützung geht vor Vertretung; die Vertretung der Betroffenen ist nur als letztes Mittel zulässig.
  • Die Vorschläge zur Neuordnung der Organisation des Betreuungswesens verbessern die Arbeitsgrundlagen für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und berufliche Betreuer*innen. Ihre Tätigkeiten werden als Aufgaben mit öffentlich-rechtlichem Charakter gesetzlich festgeschrieben und konkretisiert.