Angebote der Schuldner- und Schuldnerinnenberatung
Update Bürgergeld
Webseminar in Zoom am 30. April 2024 – 09:00-12:00 Uhr
Das neue Bürgergeld gilt seit dem 1.1.2023 bzw. seit dem 1.7.2023. Die Online-Veranstaltung knüpft an die Veranstaltung „Das neue Bürgergeld“ an und befasst sich insbesondere mit den Änderungen zum 1.7.2023, greift aber auch die Änderungen in der Grundversorgung auf, die bereits mit der Einführung des Bürgergelds zum 1.1.2023 in Kraft getreten sind, und lässt erste Erfahrungen aus der Praxis der Schuldnerberatung einfließen.
Schwerpunkte der Veranstaltung sind:
- Erste Erfahrungen mit dem neuen Bürgergeld – Austausch
- Erhöhung des Freibetrags für Erwerbstätige
- Erhöhung des Freibetrages für Schüler*innen, Auszubildende, Studierende
- Änderungen beim Vermögen
- Aktuelle Entwicklungen
- Aktuelle Rechtsprechung zum SGB II
Teilnahmegebühr inkl. Teilnahmeunterlagen: 75,00 €
Referenten
- Roman Schlag, Caritasverband für das Bistum Aachen
Fachreferent für Schuldnerberatung - Frank Lackmann, Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen
Rechtsanwalt, vorwiegend für Insolvenz-, Zwangsvollstreckungs- und Verbraucherrecht, Autor
Grundlagenseminar 2024/2025 „Sozialberatung für Schuldner*innen“
Fortbildung in vier Abschnitten 2024/2025
Abschnitt 1: 9. bis 11. September 2024
Abschnitt 2: 9. bis 11. Dezember 2024
Abschnitt 3: 15. bis 17. Januar 2025
Abschnitt 4: 5. bis 7. März 2025
Fast die Hälfte der Ratsuchenden in den offenen Beratungsdiensten der Caritas ist laut Armutsuntersuchungen des Deutschen Caritasverbandes hoch verschuldet. Das verdeutlicht die Notwendigkeit, allen Mitarbeiter*innen in den verschiedenen Beratungsdiensten Grundkenntnisse der Schuldnerberatung zu vermitteln.
Bei der Sozialberatung für Schuldner*innen steht die Person des Hilfesuchenden im Fokus, wobei vor allem die notwendigen Maßnahmen der wirtschaftlichen Existenzsicherung vermittelt werden.
Das Grundlagenseminar vermittelt notwendige Maßnahmen der wirtschaftlichen Existenzsicherung, um diese in die konkrete Sozialarbeit einbringen zu Es qualifiziert praxisbezogen für alle anfallenden Aufgaben im Arbeitsfeld Schuldnerberatung und trägt zur Verbesserung der Fachkompetenz bei.
Der Teilnahmebeitrag beträgt 2.700,00 € und ist je zur Hälfte vor dem ersten und dem dritten Abschnitt zahlbar. Der Tagungsbeitrag beinhaltet die Tagungsunterlagen sowie die Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmer*innen.
Beratungsmethoden für Schuldnerberater*innen
Fortbildung in Präsenz
23. bis 25. Oktober 2024
Haus Marienhof, Königswinter
Schuldnerberater*innen unterstützen bei der Bewältigung sozialer und finanzieller Probleme von Schuldner*innen. Schuldnerberater*innen vermitteln und entwickeln mit den Schuldner*innen neue Lebensperspektiven. Neben der Krisenintervention sollen die Schuldner*innen darin unterstützt werden, ihre Lebenssituation perspektivisch selbständig zu bewältigen. Gleichzeitig wird im Rahmen präventiver Maßnahmen einer erneuten Überschuldung vorgebeugt. Zudem gewinnen digitale Beratungsangebote zunehmend an Bedeutung.
Ausgehend von den Anforderungen und dem komplexen Beratungsprozess ist eine Vielfalt von Methoden für eine erfolgreiche Gestaltung des Beratungsprozesses erforderlich.
Die Fortbildung befähigt die Teilnehmer*innen dazu, eine effektive und hilfreiche Beratung zu leisten. Die Teilnehmer*innen erlernen, erproben und erfahren Methoden der ressourcenorientierten und systemischen Beratung, Auftragserklärung und Zieldefinition sowie einen Einblick in die Methoden der digitalen Beratung. Das Einbringen von Beispielen aus der Berufspraxis ist ausdrücklich erwünscht.
Übernachtung, Vollverpflegung, Tagungsgebühren: 650,00 €
ohne Übernachtung/Frühstück: 450,00 €
(inkl. Mittag-, Abendessen undTagungsverpflegung)
Insolvenzrecht – Vertiefung und Auffrischung
Webseminar vom 23. bis 25. September 2024
Das Webseminar dient dazu, die Kenntnisse der Teilnehmer*innen sowohl im Insolvenzrecht im Allgemeinen als auch speziell anhand des Ablaufes des Insolvenzverfahrens zu vertiefen und aufzufrischen.
Es werden in kollegialem Austausch und anhand inhaltlicher Impulse der Referent*innen die Praxis im Verbraucherinsolvenzverfahren vertieft, die außergerichtlichen Einigungsversuche zum gerichtlichen Verfahren in den Blick genommen und die Kooperation mit Gerichten reflektiert.
In Form von Online-Fragerunden werden die Kenntnisstände der Teilnehmer*innen zudem gewinnbringend in das Seminar eingebracht und auf deren Bedarfe reagiert.
Teilnahmegebühr inkl. Teilnahmeunterlagen: 300,00 €
Das Webseminar bietet zudem die Möglichkeit der Nachbetreuung bei inhaltlichen Rückfragen.
Verbraucherinsolvenzverfahren in der Praxis der Schuldner*innenberatung
Workshop
4. Dezember 2024, 14 Uhr, bis 6. Dezember 2024, 14 Uhr
Bildungshaus St. Ursula (Katholische Heimvolkshochschule), Trommsdorffstraße 29, 99084 Erfurt
Die Praxis der Verbraucherinsolvenzverfahren stellt an die Berater*innen hohe fachliche Anforderungen. So gilt es, die sich ständig entwickelnde aktuelle Rechtsprechung zu beachten. Außerdem muss sich die Praxis der Schuldner*innen- und Insolvenzberatung rechtzeitig auf die Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren einstellen.
Der Workshop vermittelt jährlich die neuesten Informationen, insbesondere an Teilnehmer*innen, die in ihrer beruflichen Praxis nicht in einem regelmäßigen Austausch stehen. Neben diesem qualifizierten Erfahrungsaustausch der Teilnehmer*innen werden im Workshop anhand von konkreten Praxisbeispielen die einzelnen Verfahrensstufen mit fachlicher Begleitung überprüft. So werden unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung die Kenntnisse der Teilnehmer*innen vertieft bzw. erweitert. Mit Blick auf die Sozialberatung für Schuldner*innen als Aufgabe der Caritas werden die Erfahrungen mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren reflektiert und aktuelle Gesetzesänderungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen für die Praxis der Schuldner- und Insolvenzberatung erörtert.
Teilnahme inkl. Übernachtung und Verpflegung: 630,00 €
Teilnahme ohne Übernachtung/Frühstück: 520,00 €
(inkl. Mittag-, Abendessen und Tagungsverpflegung)