Angebote der Schuldner- und Schuldnerinnenberatung
Über die SKM-Bundesakademie
Für organisatorische Fragen rund um die Seminare und Ihre Anmeldung stehen Ihnen Nicole Loch (loch@skmev.de) und Florian Leimann (leimann@skmev.de) zur Verfügung. Sie erreichen das Büro der SKM-Bundesakademie auch telefonisch unter 0211-233948-76.
Unsere Seminare richten sich an Schuldenberater*innen der verbandlichen Caritas sowie der freien Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen.
Webseminar Aktuelle Rechtsprechung
Webseminar am 28. Mai 2025 von 9 bis 12 Uhr
Die tägliche Arbeit in der Schuldnerberatung und weiteren Feldern der Sozialen Arbeit ist geprägt von einer stetigen Weiterentwicklung durch Rechtsprechung und Gesetzesänderungen. Für die Beratungskräfte ist es wichtig, hier stets Up-to-Date zu sein. Die Veranstaltung gibt einen Über-blick über die wichtige Rechtsprechung der letzten Monate und nimmt Bezug auf die künftigen Herausforderungen, zum Beispiel durch die „EU-Verbraucherkreditrichtlinie“.
Zielgruppe
Das Webseminar richtet sich an Schuldnerberater*innen aus der verbandlichen Caritas und ihren Fachverbänden sowie aus Einrichtungen der freien Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen.
Referenten
- Roman Schlag, Caritasverband für das Bistum Aachen
Fachreferent für Schuldnerberatung - Frank Lackmann, Caritasverband für das Bistum Aachen
Justitiariat, Referent für Schuldnerberatung
Teilnahmegebühr inkl. Teilnahmeunterlagen: 75,00 €
Zur Ausschreibung
Webseminar Schuldenfrei in drei Jahren
Webseminar am 9. Juli 2025 von 9 bis 12 Uhr
Vor allem Menschen mit geringem Einkommen laufen in Krisen Gefahr, ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen zu können. Doch was passiert, wenn Betroffene ihre Schulden dauerhaft nicht mehr begleichen können. Im Dezember 2020 ist das Verbraucherinsolvenzverfahren deutlich verkürzt worden: Eine Entschuldung ist nun schon nach drei Jahren möglich. In dem Seminar wird Basiswissen zum Verbraucherinsolvenzverfahren vermittelt.
Schwerpunkte der Veranstaltung
- Sie erlernen Basiswissen zu Überschuldung
- Sie erlernen Inhalte der Schuldnerberatung
- Sie lernen den Ablauf einer Verbraucherinsolvenzberatung und
des Verbraucherinsolvenzverfahrens kennen
Zielgruppe
Das Webseminar richtet sich an Schuldnerberater*innen aus der verbandlichen Caritas und ihren Fachverbänden sowie aus Einrichtungen der freien Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen.
Referent
Roman Schlag, Caritasverband für das Bistum Aachen
Fachreferent für Schuldnerberatung
Teilnahmegebühr inkl. Teilnahmeunterlagen: 75,00 €
Zur Ausschreibung
Insolvenzrecht – Vertiefung und Auffrischung
Webseminar vom 10. bis 12. September 2025
Das Webseminar dient dazu, die Kenntnisse der Teilnehmer*innen sowohl im Insolvenzrecht im Allgemeinen als auch speziell anhand des Ablaufes des Insolvenzverfahrens zu vertiefen und aufzufrischen.
Es werden in kollegialem Austausch und anhand inhaltlicher Impulse der Referent*innen die Praxis im Verbraucherinsolvenzverfahren vertieft, die außergerichtlichen Einigungsversuche zum gerichtlichen Verfahren in den Blick genommen und die Kooperation mit Gerichten reflektiert.
In Form von Online-Fragerunden werden die Kenntnisstände der Teilnehmer*innen zudem gewinnbringend in das Seminar eingebracht und auf deren Bedarfe reagiert.
Dieses Seminar ist ein Baustein des Zertifikatskurses „Soziale Schuldner*innenberatung“
Teilnahmegebühr inkl. Teilnahmeunterlagen: 300,00 €
Das Webseminar bietet zudem die Möglichkeit der Nachbetreuung bei inhaltlichen Rückfragen.
Unterhalt Teil 1 – Unterhaltsverpflichtung und -berechnung
Webseminar am 27. August 2025 von 10 bis 13 Uhr via Zoom
Teilnahmebeitrag: 75 Euro (inkl. Tagungsunterlagen)
Das Unterhaltsrecht spielt in den Beratungsdiensten der Sozialen Arbeit (Schuldnerberatung, Allgemeine Sozialberatung, Rechtliche Betreuung etc.) eine große Rolle. Zu klären ist vielfach, ob der/die Ratsuchende einen Anspruch auf Unterhalt gegen andere hat oder ob er oder sie selber verpflichtet ist, Unterhalt zu leisten. Das Seminar wird die Grundsätze der Unterhaltsverpflichtung darstellen und in die Berechnung des Unterhalts (nach Düsseldorfer Tabelle) einführen.
Unterhalt Teil 2 – Unterhaltsvollstreckung
Webseminar am 1. Oktober 2025 von 9 bis 12 Uhr via Zoom
Teilnahmebeitrag: 75 Euro (inkl. Tagungsunterlagen)
Der zweite Teil des Unterhalt-Webseminares behandelt die Vollstreckung von laufendem Unterhalt sowie von Unterhaltsschulden. Wird bei einem Unterhaltsschuldner der Unterhalt vollstreckt, verbleibt diesem im Regelfall weniger Geld zum Leben, als dies bei einer gewöhnlichen Pfändung der Fall ist. Das Seminar soll einen Überblick über die Voraussetzungen dieser sog. Vorrechts-Pfändung geben und Handlungsmöglichkeiten darstellen wie das Existenzminimum der Ratsuchenden (Selbstbehalt) sichergestellt werden kann.