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Wohnungslosenhilfe

Wohnen ist ein Menschenrecht

„Wohnungslosigkeit“ bahnt sich in einer individuellen Biografie an, baut sich auf und wirkt nach, weil sie den Menschen prägt und traumatisiert. Daher muss Wohnungslosenhilfe den betroffenen Menschen ganzheitlich betrachten und individuelle, fachlich fundierte Hilfekonzepte an die Person anpassen. Wohnungslosenhilfe ist also nicht nur das Beenden von „Keine-Wohnung-Haben“!

Denn „Wohnen“ beinhaltet auch Heimat, Geborgenheit, Möglichkeiten zur Entwicklung einer reifen Persönlichkeit. Das meint auch Jesus, als er sagte: „Kommt mit und seht selbst, wo ich wohne!“ (Joh 1,38).

Kernaufgabe der Wohnungslosenhilfe ist die Arbeit mit

  • akut obdachlosen Menschen,
  • Menschen in spezifischen Einrichtungen,
  • Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind und unsicher, gewaltbedroht leben und
  • Menschen die in unzulänglichen Wohnverhältnissen leben.

Dies umfasst notwendigerweise auch Konzepte für Prävention, Rehabilitation, Wohnungsnotfallhilfe und Nachsorge. So sucht Wohnungslosenhilfe im Rahmen ihrer Kernaufgaben Lösungen für multiple Problemlagen, die sich immer wieder neu stellen. Damit sind die personalen, individuellen Hilfen der Kern der Arbeit von Wohnungslosenhilfe.

Daten und Fakten

SKM-Wohnungslosenhilfen bieten ambulante und stationäre Hilfen im Wohnungsnotfall und bei drohendem Verlust der Wohnung.

  • Stationäre Resozialisierung
  • Betreutes Einzel-Wohnen
  • Begleitetes Wohnen
  • Tagesstruktur und Beschäftigung
  • Aufnahme im akuten Wohnungsnotfall
  • Aufnahme bei akuter Wohnungslosigkeit und Haftentlassung
  • Aufsuchende Hilfen
  • Psychosoziale Betreuung
  • Postadresse für Jobcenter und Agentur für Arbeit
  • Tagessatzzahlung aus ALG II
  • Tagesaufenthalt
  • Warmer Mittagstisch
  • Gelegenheit zur Körperpflege
  • Kleiderkammern etc.