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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Veranstaltungen und Fachtage sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (Stand 07/2015)

§ 1 Allgemeine Hinweise
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des SKM-Bundesverband e.V. in Düsseldorf, im Folgenden auch „Veranstalter“ genannt, sofern sich aus der Ausschreibung bzw. den getroffenen Vereinbarungen keine anderen Vertragsbedingungen ergeben. Sie gelten ebenso für Veranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die der SKM-Bundesverband e.V. in Düsseldorf in Kooperation mit anderen Unternehmen durchführt.

§ 2 Anmeldung

Anmeldungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Unter Verwendung des jeweiligen Anmeldeformulars, ist eine Anmeldung per Internet, E-Mail, Brief oder Fax möglich. Sollten nicht die vom Veranstalter vorbereiteten Formulare verwendet werden, benötigt der Veranstalter die Angabe von Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse des Teilnehmenden sowie die Angabe der Einrichtung bzw. des Dienstes. Außerdem müssen angegeben werden: Die Bezeichnung der Veranstaltung, der Termin sowie die Rechnungsanschrift. Die schriftliche Anmeldung ist für den Teilnehmenden verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der jeweiligen Gebühr.

Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmenden erhalten eine E-Mailbestätigung über den Eingang ihrer Anmeldung. Eine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter möglich. Ein Anspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung entsteht durch die Anmeldung nicht. Wenn eine Veranstaltung bereits ausgebucht ist, werden zusätzliche Anmeldungen auf die Warteliste gesetzt und die betreffenden Personen umgehend per E-Mail darüber informiert.

Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten die Teilnehmenden eine schriftliche Zusage mit Teilnehmerliste sowie Wegbeschreibung und Rechnung. Hiermit kommt der Vertag verbindlich zustande. Sollte das Seminar nicht zustande kommen, erhalten die Teilnehmer nach Ablauf der Anmeldefrist eine schriftliche Benachrichtigung per E-Mail.
Anhand der Angaben im Anmeldeformular erstellt der Veranstalter eine Teilnehmerliste, die allen Teilnehmenden derselben Veranstaltung zugeht. Diese ist ausschließlich für die Veranstaltung bestimmt und darf nicht weiter verwendet werden. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmende damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten den übrigen Teilnehmenden mitgeteilt werden.

Alle Teilnehmenden einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme erhalten nach Veranstaltungsende eine Teilnahmebescheinigung.

§ 2.1 Fördermöglichkeiten für Teilnehmende

Für Ihre Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen können Sie bei uns verschiedene Fördermöglichkeiten nutzen.
Die Bildungsprämie ist eine bundesweite Förderung. Alle anderen Möglichkeiten sind bundesländerspezifisch.

Sollten Sie eine dieser Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen, weisen wir Sie darauf hin, dass die von Ihnen beantragte Förderung zunächst mit der Teilnahmegebühr verrechnet wird. ACHTUNG: Sollte diese Förderung nicht bewilligt werden, wird Ihnen der Differenzbetrag zur vollen Teilnahmegebühr nachträglich in Rechnung gestellt!

§ 2.1.1 Bildungsprämie/Bildungsgutschein (bundesweit)
Mit dem Prämiengutschein haben die Teilnehmenden (bundesweit) – unter bestimmten Voraussetzungen – die Möglichkeit auf eine Ermäßigung von 50 % (max. 500 Euro) der Kurs- und Prüfungsgebühren.

Infos erhalten Sie auf der Internetseite www.bildungspraemie.info.

§ 2.1.2 Bildungsscheck
Der Veranstalter nimmt Bildungsschecks ausschließlich für mehrtägige Veranstaltungen an. Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bildungsscheck mit der Anmeldung im Original beim Veranstalter ein. Eine spätere Annahme des Bildungsschecks ist ausgeschlossen. Die Teilnehmenden erhalten eine Rechnung, die den Wert des Bildungsschecks berücksichtigt und müssen lediglich den auf der Rechnung ausgewiesenen Differenzbetrag begleichen. Sollte der eingereichte Bildungsscheck nicht abgerechnet werden können, stellt der Veranstalter dem Teilnehmenden den ausstehenden Restbetrag nachträglich in Rechnung.

Eine Erstattung des Bildungsschecks ist nicht möglich, wenn der/die Bildungsscheckinhaber/-in bzw. der Dienstgeber bereits einen Teil oder die gesamten Teilnahmegebühren beim Veranstalter bezahlt hat.

§ 2.1.3 Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten
Auf der Internetseite www.iwwb.de/foerdermoeglichkeiten.phpfinden Sie rechts eine Auflistung der aktuellen Fördermöglichkeiten nach Bundesländern sortiert.

§ 3 Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr für Veranstaltungen und Fachtage sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung und enthalten in der Regel die Kosten für Verpflegung und/oder Unterkunft in den von uns reservierten Tagungshäusern sowie die Veranstaltungskosten. Nicht eingenommene Mahlzeiten und nicht wahrgenommene Übernachtungen können nicht erstattet werden.

Die Teilnahmegebühr wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer und des Namens des Teilnehmenden zahlbar bis zu dem in der Rechnung gesetzten Datum. Bei fehlendem Datum binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Bei kurzfristiger Anmeldung, d. h. bei Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist, ist die Teilnahmegebühr sofort fällig. Bei besonderen Veranstaltungen, für die keine Rechnung erstellt wird, ist die Zahlung der Teilnahmegebühr mit der Anmeldung fällig; unter Angabe der Veranstaltungsbezeichnung und dem Namen des Teilnehmenden. Vertragspartner/-in ist die angemeldete Person, auch wenn der/die Arbeitgeber/-in die Kosten ganz oder teilweise trägt. Für Mahnungen wird zusätzlich eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von 5,– € pro Mahnung erhoben.

§ 4 Stornierung / Rücktritt durch die Teilnehmenden
Eine Stornierung muss grundsätzlich schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Diese ist bis zu dem in der Ausschreibung genannten Termin kostenfrei. Im Falle einer späteren Abmeldung (auch im Krankheitsfall), partieller Teilnahme an oder Fernbleiben von der Veranstaltung, wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Entscheidend ist das Datum des Eingangs des Stornierungsschreibens beim Veranstalter.

Wir akzeptieren gerne eine/n Ersatzteilnehmer/-in. Diese Person tritt dann an die Stelle des zurück getretenen Teilnehmers, wenn sie ihre Teilnahme unverzüglich (innerhalb von drei Werktaggen nach der Stornierung) schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail dem Veranstalter gegenüber bestätigt.

In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,– Euro berechnet.

Bei eingereichten und in der Rechnung berücksichtigten Bildungsschecks des zuerst angemeldeten Teilnehmenden, ist der Differenzbetrag nachträglich an den Veranstalter zu entrichten.

Können wir den Platz an eine/n Teilnehmer/-in von der Warteliste vergeben, fällt ebenfalls nur eine Bearbeitungsgebühr von 50,– Euro an.

§ 5 Rücktritt/Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, eine geplante Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder eine/n andere/n Referenten/Referentin einzusetzen, wenn gewichtige Gründe dafür vorliegen. Der Veranstalter behält sich bei zu geringer Teilnehmerzahl eine Absage bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn vor, bei unvorhergesehenen Ereignissen außerhalb des Einflusses des Veranstalters (a. a. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung oder Ausfall des Referenten / der Referentin) auch noch danach. Der Teilnehmer wird in diesem Fall unverzüglich benachrichtigt. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden erstattet; eine Ausfallentschädigung wird nicht gewährt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Evtl. eingereichte Bildungsschecks werden vom Veranstalter zurück gesendet.

§ 6 Änderungsvorbehalt
In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter den Wechsel von Referenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf – auch während der Veranstaltung – vor, soweit dies den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert. Änderungen dieser Art berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Teilnahmegebühr.

§ 7 Haftungsausschluss
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (z. B. durch Unfall, Verlust, Beschädigung oder Diebstahl), die auf dem Hin- und Rückweg sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, wird vom Veranstalter nicht gehaftet. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitern des Veranstalters oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der Teilnahmegebühr.

§ 8 Bescheinigung
Am Ende einer Fortbildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung. Bei einigen Veranstaltungen wird ein Zertifikat ausgestellt. Die Bedingungen hierfür sind gesondert geregelt.

§ 9 Urheberrecht
Die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters vervielfältigt, nachgedruckt, übersetzt oder an Dritte weiter gegeben werden.

§ 10 Datenschutz
Die Anmeldedaten werden ausschließlich verwendet für Zwecke der Veranstaltungsorganisation (z. B. Adressverwaltung und Statistik sowie Information der Referenten, Tagungshäuser und Zuschussgeber). Die Teilnehmenden sind mit der Speicherung und Verarbeitung ihrer Anmeldedaten zu den vorgenannten Zwecken einverstanden. (s. o. § 2.)

§ 11 Qualitätssicherung
Der Veranstalter versteht sich als lernende Organisation und ist an der Rückmeldung der Teilnehmenden zu den Fortbildungsangeboten interessiert. Den Teilnehmenden werden vom Referenten entsprechende Fragebögen ausgeteilt. Bei einer negativen Gesamtbewertung werden die entsprechenden Kritikpunkte geprüft und ggfs. im Rahmen des Qualitätsmanagements Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet. Gravierende Beschwerden der Teilnehmenden sind unmittelbar schriftlich geltend zu machen, um unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung einleiten zu können.

§ 12 Schlussbestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen SKM EV