Neue Satzung
Be der SKM-Bundesversammlung haben die Delegierten eine neue Satzung beschlossen. Florian Leimann leitet den Satzungsausschuss, der diese Satzung entwickelt hat
Florian Leimann, warum braucht der SKM eine neue Satzung?
Der SKM Bundesverband erlebt in den letzten Jahren einen Zuwachs an zu bearbeitenden Themen und daher auch an beschäftigten Personen. In dieser Zeit wurde deutlich: bei allem dankenswerten Engagement des aktuellen SKM-Bundesvorstands – die aus dem Wachstum des SKM Bundesverbands entstehenden Anforderungen an die Leitung des Verbandes kann ein ehrenamtlicher Vorstand nicht mehr leisten. Daher hat der Bundesvorstand selbst den Wechsel auf ein hauptamtliches Vorstandsmodell angestrebt.
Wie lange habt Ihr an der Erarbeitung der neuen Satzung gearbeitet?
Der Ausschuss wurde auf der Vertreterversammlung 2024 des SKM – das ist die heutige SKM Bundesversammlung – in Augsburg 2024 ins Leben gerufen und traf viele Absprachen zunächst im Umlaufverfahren per E-Mail sowie in Videokonferenzen. Glücklicherweise herrschte zwischen den Mitgliedern des Satzungsausschusses von Anbeginn des Prozesses in weiten Teilen Einvernehmen. Die Textarbeit an der neuen Satzung, die Erarbeitung der Logik der Anträge an die Bundesversammlung, die Formulierung derselben sowie die Überarbeitung der Mustersatzungen für die Ortsverbände konnte der Satzungsausschuss zum überwiegenden Teil auf seiner Klausurtagung im Januar 2025 abschließen.
Wann tritt die neue Satzung in Kraft? Was ändert sich dann konkret?
Die neue Satzung haben die Delegierten bei der SKM Bundesversammlung im Mai 2025 beschlossen. Nun bedarf es zunächst der Genehmigung durch die Deutsche Bischofskonferenz. Die Genehmigung der Vorgängersatzung mit den Änderungen zur geschlechtsneutralen Sprache dauerte ein halbes Jahr. Wir gehen aktuell von einer Genehmigung zum Jahresende aus. Danach kann die Satzung in der aktuellen Version ins Vereinsregister eingetragen werden. Mit diesem Eintrag tritt die Satzung in Kraft, was so auch in den Übergangsbestimmungen geregelt ist.
Konkrete Änderungen, die durch die neue Satzung erfolgen, sind der Wechsel auf einen hauptamtlichen Vorstand des SKM Bundesverbandes sowie die Einrichtung des ehrenamtlichen SKM-Rates. Gemäß der noch geltenden Satzung liegt die Vertretung des Verbandes beim ehrenamtlichen Bundesvorstand. Dieses Modell stößt mehr und mehr an seine Grenzen. Die Anforderungen an den Verband wachsen und damit seine Aufgaben und Bedeutung als wohlfahrtsverbandlicher Akteur in der Geschlechterarbeit und -politik – auch die damit verbundende Außenwahrnehmung!
Mit dem Wechsel zum hauptamtlichen Vorstand werden die Strukturen professionalisiert, mit der Einrichtung des SKM-Rates schaffen wir zudem ein ehrenamtliches Aufsichtsgremium, welches zum Beispiel durch die Möglichkeit der Einrichtung von Ausschüssen große Gestaltungsmöglichkeiten seiner Arbeit innehat. Zudem waren bislang viele Punkte der verbandlichen Praxis in der Satzung nicht geregelt: so fanden der Generalsekretär und die Geschäftsstelle kaum Erwähnung. Hier besteht noch weiterer Handlungsbedarf. Der Satzungsausschuss wird sich damit bis zur Bundesversammlung 2026 in Siegburg befassen. Nach der Satzungsänderung ist vor der Satzungsänderung.
Welche Perspektive schafft die neue Satzung?
Der künftige hauptamtliche Vorstand kann aus bis zu zwei Personen bestehen. Damit ist die Möglichkeit verbunden, die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstandes zu verteilen. Bislang lasteten die Anforderungen auf den Schultern einer einzelnen Person. In der heutigen Zeit mit New Work und der Überwindung von überholten Hierarchie- und Rollenmodellen brauchen wir mehr Flexibilität in der Ausgestaltung der Verbandsspitze. Als passenden Zeitpunkt für den Aufbruch in diese Veränderungen erachten wir den Renteneintritt von Stephan Buttgereit Ende nächsten Jahres. Zurzeit arbeitet der aktuelle Bundesvorstand an der Ausgestaltung dieser Struktur, für welche die Satzung nur den flexiblen Rahmen vorgibt.
Der Satzungsausschuss besteht fort. Warum?Der Satzungsausschuss besteht fort, weil er sinnvoll ist. Das klingt einfach, ist es aber gar nicht. Es ist vielmehr so, dass der Ausschuss bei der Überarbeitung der Satzung auf verschiedene Baustellen gestoßen ist, die dringend einer Überarbeitung bedürfen. Aufgrund der bereits geschilderten Genehmigungsprozesse und der zeitlichen Abfolge, die uns mit dem Ausscheiden von Stephan Buttgereit aus dem aktiven Dienst quasi vorgegeben ist, haben wir uns jedoch dazu entschieden, dass diese Satzungsänderung „nur“ die Veränderung der Organe „Vorstand“ und „SKM-Rat“ beinhalten sollte. Wir wollten schlicht die größtmögliche Wahrscheinlichkeit für eine Genehmigung schaffen. Andere Dinge werden wir nacheinander angehen, dann ist die Genehmigung durch die Deutsche Bischofskonferenz hoffentlich schon erfolgt und die weitere Regelung für die Nachfolge von Stephan Buttgereit sowie die Ausgestaltung der neuen Struktur kann erfolgen. So wird dann zum Beispiel auf der Bundesversammlung 2026 der SKM-Rat gewählt. Es gibt für den Ausschuss noch mehr als genug zu tun, denken wir zum Beispiel an die Geschäftsordnung zum Beispiel der Bundesversammlung, die dieses Jahr ihren 18. Geburtstag feiert.
Mit dem Satzungsausschuss hat sich eine hochproduktive und fachlich äußerst kompetente Gruppe zusammengefunden, die lang und intensiv zusammenarbeiten kann. Nicht zu unterschätzen: dieses Gremium hat Spaß an der gemeinsamen Arbeit an dem trockenen Thema Satzung. Ich bin über den Ausschuss, dessen Diskussionskultur und Arbeitsweise sowie die personelle Zusammensetzung sehr dankbar. Ich bin überzeugt: die Arbeit des Ausschusses stellt einen signifikanten Mehrwert für den Verband dar.
Vielen Dank für das Gespräch!