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Der SKM Bundesverband e.V. ist ein katholischer Fachverband » mehr lesen

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Das Leitbild des SKM zeigt die gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen, denen sich der Wohlfahrtsverband verpflichtet fühlt » mehr lesen

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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachverbandes SKM sind in fast allen Facetten der sozialen Beratung für Menschen in Not zur Stelle » mehr lesen

News

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Reform der Kinder- und Jugendhilfe

SKM Bundesverband begrüßt umfassende Änderungen des SGB VIII

Der Bundestag hat der Reform der Kinder- und Jugendhilfe am 7. Mai 2021 zugestimmt. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden umfassende Änderungen des Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) beschlossen. Florian Leimann, Referent für Kinder- und Jugendhilfe, sagt: „Die Reform des SGB VIII geht an entscheidenden Stellen einige Schritte in die richtige Richtung. Die begleitende Entschließung des Bundesrates hinsichtlich der Regelung des ‚erheblichen Finanzierungsaufwandes‘ macht zugleich deutlich, welcher Kraftakt auf uns zukommt. Es bedarf einer guten Abstimmung der handelnden Akteure von der öffentlichen Jugendhilfe bis zur Freien Wohlfahrtspflege, um den begrüßenswerten Ansatz des Gesetzes in die gelebte Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland umzusetzen.“ Aktuelle Entwicklungen rund um die Reform greift Florian Leimann auch regelmäßig im SKM-Newsletter Kinder- und Jugendhilfe auf. Anmeldung unter leimann@skmev.de oder loch@skmev.de.

 

Jahresbericht des SKM Bundesverbands

Im Jahr 2020 überraschend viel bewegt

Keines der Arbeitsfelder im SKM ist von der Pandemie unberührt geblieben. Und doch haben Bundesverband und Mitgliedsvereine im Ausnahmezustand überraschend viel bewegt. Die Beiträge in diesem Jahresbericht zeigen, wie zukunftsgerichtet und vielfältig wir alle 2020 gewirkt haben.
Thematischer Schwerpunkt des diesjährigen Berichts ist die geschlechtersensible soziale Arbeit für Jungen und Männer im SKM Bundesverband und seinen Ortsvereinen. Und auch all unsere anderen Schwerpunkte für Menschen am Rande unserer Gesellschaft spiegeln sich in den Geschichten der SKMs vor Ort wider. Hier können Sie den Bericht lesen und herunterladen.

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Flagge zeigen

Der SKM Bundesverband widerspricht der Nachricht aus dem Vatikan sehr deutlich, dass Geistliche Homosexuelle nicht segnen könnten oder dürften. Damit sind wir nicht allein: Aktuell stellen sich in Deutschland dieser Aussage viele Menschen innerhalb und außerhalb der katholischen Kirche entgegen. Die Liebe zweier Menschen zueinander egal ob in verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Partner*innenschaften kann aus unserer Sicht keine Sünde sein.
Auch in unserem Wertekodex bringen wir zum Ausdruck, dass sich die Menschen im SKM dafür einsetzen, dass „jeder Form von Diskriminierung (…) entgegengetreten wird“.

 

Auszeichnungen des SKM Bundesverbands

Goldene Ehrennadel für Franz-Josef Schwack vom SKM Osnabrück

Franz-Josef Schwack hat sich um die Männerarbeit in Deutschland sehr verdient gemacht“, sagte Stephan Buttgereit, SKM-Generalsekretär, der die Auszeichnung Ende April verliehen hat. Für Franz-Josef Schwack war die Ehrung eine komplette Überraschung: Die Planungen dafür fanden im Geheimen statt. Schwack ist seit 14 Jahren Mitglied im SKM Osnabrück e.V. und seit 2014 dessen Vorsitzender. „Er kann Menschen zusammenführen, andere Meinungen stehen lassen und integrieren“, betonte Buttgereit in seiner Rede. Franz-Josef Schwack stehe nicht nur für Tradition, sondern auch immer für Weiterentwicklung. Im Bild von links nach rechts: Michael Strob (Geschäftsführer des SKM Osnabrück), Franz-Josef Schwack und Stephan Buttgereit. Mehr lesen …

 

 

Echte Männer reden. – der Podcast Folge 8

Männer und Musik

Musik und was sie Männern bedeutet – darüber sprechen Jan Mokros und Rüdiger Jähne in dieser Podcast-Folge. Es geht um Männer, die sich singend in den Armen liegen. Um Musik als Aggressionsventil. Und um Musik als Ausdruck für alle Gefühle und Sehnsüchte, für die Männer sonst keine Worte finden. Außerdem erzählt Jan, selbst Bassist in mehreren Bands, wie er (fast) zum Johnny Cash des Niederrheins wurde.
Wir beraten Jungen und Männer, die sich ich in einer Krise befinden. Im Gespräch mit uns können Männer lernen, die Hintergründe ihrer Krise zu verstehen und ihr Verhalten zu verändern.

 

Der neue Podcast

Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Die SKM-Betreuungsvereine in Baden-Württemberg sind mit der Podcast-Reihe „Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge“ gestartet. Kathrin Kaiser vom SKM Waldshut und Ulrike Gödeke vom SKM Diözesanverein Freiburg berichten über die Themen Rechtliche Betreuung, Vorsorge und die Arbeit der Betreuungsvereine. Themen wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht betreffen jede*n. Mit dem Podcast wollen die SKM-Vereine diese Themen leicht verständlich erklären – digital für jede*n zugänglich. Die Podcast-Reihe ist ein wichtiger Baustein, um karitative Arbeit in den digitalen Medien weiter bekannt zu machen. Die ersten fünf Folgen sind bereits online: auf der Webseite des SKM Diözesanvereins Freiburg und in gängigen Portalen wie podcast.de, Spotify, Googlepodcast, iTunes und Amazon Music.

Rechtliche Betreuung

Bundesrat stimmt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu

Am 26. März 2021 hat der Bundesrat der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt.  Am 1. Januar 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.
Damit kommen wir einem Ziel deutlich näher: Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu stärken, die Schutz bei der Ausübung ihrer Rechte benötigen. Gelingen konnte dies, weil sich Betroffene als Expert*innen in eigener Sache und im Betreuungswesen tätige Fachexpert*innen bei der Erarbeitung des Reformgesetzes umfassend einbringen konnten. Wir begrüßen vor allem folgende Schwerpunkte der Reform:
•       Die Wünsche der Betroffenen sind Maßstab für alle in der Rechtlichen Betreuung handelnden Personen.
•       Die Nachrangigkeit einer Betreuung und der Vorrang anderer Hilfen vor Einrichtung einer Betreuung werden stärker herausgestellt.
•       Unterstützung geht vor Vertretung; die Vertretung der Betroffenen ist nur als letztes Mittel zulässig.
•       Die Vorschläge zur Neuordnung der Organisation des Betreuungswesens verbessern die Arbeitsgrundlagen für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und berufliche Betreuer*innen. Ihre Tätigkeiten werden als Aufgaben mit öffentlich-rechtlichem Charakter gesetzlich festgeschrieben und konkretisiert. (Bildrechte: Ulises Baga/unsplash)

Corona-Pandemie – verlängerter Lockdown

Dank an alle Mitarbeitenden beim SKM

Alle Menschen, die in sozialen und pflegerischen Berufen arbeiten, stecken in der Corona-Pandemie im Dilemma: Wie können wir Menschen nah sein, wenn wir Distanz halten sollen? Der SKM Bundesverband setzt sich deswegen für gute Arbeitsbedingungen ein. Zum Beispiel, dass alle diejenigen, die es wollen, nun schnell geimpft werden.

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Pressemeldung: Forderung von SkF und SKM

Menschen in Armut brauchen mehr Unterstützung in der Pandemie

SkF und SKM fordern für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Altersgrundsicherung sofortige Hilfen in der Covid-19-Pandemie. Die Verbände kritisieren, dass der Staat für andere von der Pandemie betroffenen Menschen Hilfen anbiete, aber von Armut betroffene Menschen allein lasse. Dabei sei genau diese Gruppe in besonderer Weise von den Auswirkungen der Pandemie betroffen.
 
Konkret fordern SkF und SKM für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Grundsicherung während der Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro. Nur so könne der zusätzliche Bedarf aufgefangen werden, der u. a. durch wegfallende Schulessen, geschlossene Tafeln, gestiegene Lebenshaltungskosten und insbesondere durch Aufwendungen für Desinfektionsmittel und Masken entstanden sei. Zwingend notwendig sei auch, für Kinder und Jugendliche in Familien mit niedrigem Einkommen die notwendige Hard- und Software und alle Lernmittel, die für die Nutzung der digitalen Bildungsangebote der Schulen notwendig sind, als einmalige Leistungen der Jobcenter zur Verfügung zu stellen.
 
Zudem muss es ein erneutes Kündigungsmoratorium geben für alle, die aufgrund der Pandemie in Mietzahlungsschwierigkeiten geraten sind. Nur so kann verhindert werden, dass Menschen aufgrund pandemiebedingter Einkommensverluste die Wohnung verlieren. Auch das Kreditmoratorium ist zu erneuern, um zu vermeiden, dass Menschen aufgrund ihrer sozialen Situation in Existenznot geraten.
 
Die Corona-Pandemie mit all ihren Auswirkungen wird voraussichtlich auch in diesem Jahr das Leben der Menschen bestimmen. Gerade von Armut betroffene Menschen sind in besonderer Weise belastet, ihre Situation wird zunehmend prekär. SkF und SKM fordern die Politik daher zu raschem und entschiedenem Handeln auf.
 

Rechtliche Betreuung

Corona-Schutzimpfung für betreute Menschen

Für Corona-Schutzimpfungen gelten die gleichen Regeln wie für jede andere ärztliche Maßnahme: Die betreuten Menschen willigen selbst ein – auch bei einer Rechtlichen Betreuung mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge. Nur wenn eine betreute Person einwilligungsunfähig ist, wird sie durch ihren rechtlichen Betreuer oder ihre rechtliche Betreuerin vertreten. Grundlage einer Entscheidung ist immer der Wunsch bzw. der mutmaßliche Wille des betreuten Menschen. Es besteht keine Impfpflicht: Eine Impfung gegen den Willen eines betreuten Menschen ist ausgeschlossen. (Foto: Steven Cornfield/unsplash).
Der Betreuungsgerichtstag e.V. hat alle wichtigen Punkte in einer Stellungnahme zusammengefasst: BTG zu Corona-Schutzimpfungen bei rechtlich betreuten Menschen.

Sozialarbeiter*innen im Dilemma

„Wir brauchen jede Woche 200 Masken“

Im Gespräch mit Patrick Walden, Leiter der ambulanten Dienste beim SKM Düsseldorf. Sein Team von
28 Mitarbeitenden betreut ambulant 121 Klient*innen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. (Foto: Priscilla du Preez/unsplash)

Wie geht es den Mitarbeitenden in diesem Lockdown?
Patrick Walden: Es geht den Mitarbeitenden gut und wir können unsere Arbeit weiterhin machen – aufgrund der Flexibilität, die unser Arbeitsbereich mit sich bringt. Aber wir Sozialarbeiter*innen befinden uns in einem Spannungsfeld: Wir wollen und müssen Betreuung anbieten. Es ist unsere Aufgabe, die Teilhabe der Klient*innen am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen. Und auf der anderen Seite sollen wir genau das nicht tun. Wir hören ja die politischen Appelle auch. Für unsere Mitarbeiter*innen fühlt sich das sehr widersprüchlich an: Im privaten Bereich reduzieren sie all ihre Kontakte auf ein absolutes Minimum. Und im ambulanten Dienst besuchen sie tagtäglich drei bis sechs Menschen in ihren Wohnungen. Das ist ein großer Widerspruch im Leben und er beschäftigt die Mitarbeitenden natürlich.

Was ist anders als im letzten Jahr?
Patrick Walden: Dass der Zustand schon so lange anhält. Das stärkste Gefühl ist die tagtägliche Verantwortung, alles selbst entscheiden zu müssen – trotz aller gesetzlichen Vorgaben, trotz aller guten Konzepte. Je länger der Lockdown andauert, desto gewichtiger wird unser Verantwortungsgefühl.
Welche Notwendigkeit haben Termine? Welchen Fahrten und welche Arzttermine sind zwingend notwendig? Wie oft und wie lange muss ich in die Wohnung? Wie gestalte ich den Aufenthalt dort? Die Antworten auf diese Fragen sind ganz individuell. Und diese ganzen Entscheidungen können wir den Mitarbeitenden nicht abnehmen und das über lange Zeit nicht. Dazu kommt natürlich der fehlende Austausch untereinander, die vielen kleinen Absprachen, die Teamsitzungen. Es ist weiterhin schwierig, damit einen Umgang zu finden.

Lesen Sie das ganze Interview hier.

Zwei-Masken-Gesellschaft

Menschen am Rande werden bei Corona-Maßnahmen vergessen

„Wie zuletzt häufiger werden die Menschen am Rande bei den Corona-Maßnahmen vergessen. Die verhängte Maskenpflicht ist eine Forderung, die in der Pandemie sinnvoll ist. Aber: Wie sollen die betroffenen Menschen das bezahlen? Das ist Gesundheitspolitik zu Ungunsten der Armen, Geringverdiener*innen, Wohnungslosen, Alleinerziehenden, hilfsbedürftigen Familien mit Kindern und damit ein Skandal. Arbeitsminister Hubertus Heil hat zwar Bezugsscheine für medizinische Masken für die Empfänger*innen von Grundsicherung angekündigt – aber dieser Vorschlag kommt zu spät. Wir fordern die sofortige und unkomplizierte Kostenübernahme für alle Betroffenen.“
Heinz-Georg Coenen, SKM-Bundesvorstand, Vorsitzender
Foto: Silke/unsplash
 

‚Freiraum‘ für Männer

SKM eröffnet in NRW die ersten Schutzwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer

SKM gGmbH

Die Schutzwohnung ist voll möbliert, die Adresse bleibt geheim

Die SKM gGmbH hat im Juni in Düsseldorf die erste Schutzwohnung für von häuslicher Gewalt betroffene Männer in NRW eröffnet. „Laut Studie des Bundeskriminalamts von 2018 sind 19 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt Männer“, erklärt gGmbH-Geschäftsführer Stephan Buttgereit. „Diesem Umstand trägt das von SKM gGmbH und SKM Köln entwickelte Projekt Rechnung.“ Mit ihrem Konzept ‚Freiraum‘ für Gewaltschutzwohnungen für Männer haben die beiden SKMs die Ausschreibung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen für sich entschieden. Häusliche Gewalt gegen Männer ist ein Tabu „Wir haben 2018 rund 7000 Fälle häuslicher Gewalt gezählt, in denen Männer die Opfer waren“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Förderung des Projekts ‚Freiraum‘. „Häusliche Gewalt gegen Männer ist nach wie vor ein Tabu. Unsere Gesellschaft muss lernen, dass auch Männer Opfer von Beziehungsgewalt werden können. Deshalb ist es mir ein Anliegen, diesen Männern auch zu helfen“, sagt Scharrenbach. Männer können ‚Freiraum‘ maximal drei Monate nutzen Insgesamt acht Plätze sind geplant, vier in Düsseldorf, vier in Köln. Männer mit Gewalterfahrungen in der Beziehung können das Gewaltschutzangebot ‚Freiraum‘ maximal drei Monate lang nutzen. „In dieser Zeit gilt es, den Bewohnern Schutz zu bieten, ihre psychosoziale Lage zu stabilisieren, sie in ihrem Alltag zu entlasten und – ganz wichtig: eine Perspektive nach der Zeit im ‚Freiraum‘ zu entwickeln“, erklärt Stephan Buttgereit. Die gesamte Pressemitteilung lesen Sie hier: PM SKM Maenner-Gewaltschutzwohnungen NRW-final Betroffene Männer können sich unter dieser Telefonnummer melden: 0163.777 3 111

Youtube-Film Straffälligenhilfe

Schwierige Zeiten für die Kinder von Inhaftierten

Die Besuchszeiten in den JVA sind nie üppig, wurden aber während der Corona-Pandemie weiter drastisch reduziert. „Eine Stunde im Monat ist es momentan in Freiburg. Für die Familien ist das natürlich brutal“, sagt Monika Fröwis vom SKM Freiburg. Rund 100.000 Kinder in Deutschland haben mindestens einen Elternteil in Haft, laut Schätzung der COPING-Studie. Viele SKM-Ortsvereine und Diözesanstellen helfen Straffälligen und ihren Familien – zum Beispiel mit Angehörigentreffen und Sommerfreizeiten für betroffene Kinder.

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Flutkatastrophe

Unsere Hilfe hinter den Kulissen

Viele Menschen in NRW und Rheinland-Pfalz sind betroffen von der furchtbaren Flutkatastrophe. Die Mitarbeitenden in den SKM-Vereinen vor Ort helfen, wo sie nur können.
Der SKM Bundesverband bietet seine übergreifende Hilfe gezielt in den Bistümern Aachen, Köln und Trier an. Aktuell sondieren wir, wo und wie wir Hilfe von unserer Düsseldorfer Geschäftsstelle gezielt einbringen können. Bis dahin bitten wir um Geduld.

Unser Dank gilt den schnellen Hilfen der Menschen vor Ort.

 

Online-Beratung für Jungen und Männer

„Echte Männer reden.“-Angebot ab sofort über die Caritas-Beratungsplattform

Echte Männer reden - Online-BeratungMänner leiden in der Krise anders als Frauen. Aus diesem Grund bietet das SKM-Beratungsnetzwerk „Echte Männer reden.“ab sofort die geschlechtersensible Online-Beratung für Jungen und Männer mit Redebedarf an.
Auf der Beratungsplattform von Caritas Deutschland finden Jungen und Männer in schwierigen Lebenslagen Unterstützung – anonym, niedrigschwellig und kostenlos. Mehr lesen …

 

Jahresbericht des SKM Bundesverbands

Im Jahr 2020 überraschend viel bewegt

Keines der Arbeitsfelder im SKM ist von der Pandemie unberührt geblieben. Und doch haben Bundesverband und Mitgliedsvereine im Ausnahmezustand überraschend viel bewegt. Die Beiträge in diesem Jahresbericht zeigen, wie zukunftsgerichtet und vielfältig wir alle 2020 gewirkt haben.
Thematischer Schwerpunkt des diesjährigen Berichts ist die geschlechtersensible soziale Arbeit für Jungen und Männer im SKM Bundesverband und seinen Ortsvereinen. Und auch all unsere anderen Schwerpunkte für Menschen am Rande unserer Gesellschaft spiegeln sich in den Geschichten der SKMs vor Ort wider. Hier können Sie den Bericht lesen und herunterladen.

Reform der Kinder- und Jugendhilfe

SKM Bundesverband begrüßt umfassende Änderungen des SGB VIII

Der Bundestag hat der Reform der Kinder- und Jugendhilfe am 7. Mai 2021 zugestimmt. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden umfassende Änderungen des Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) beschlossen. Florian Leimann, Referent für Kinder- und Jugendhilfe, sagt: „Die Reform des SGB VIII geht an entscheidenden Stellen einige Schritte in die richtige Richtung. Die begleitende Entschließung des Bundesrates hinsichtlich der Regelung des ‚erheblichen Finanzierungsaufwandes‘ macht zugleich deutlich, welcher Kraftakt auf uns zukommt. Es bedarf einer guten Abstimmung der handelnden Akteure von der öffentlichen Jugendhilfe bis zur Freien Wohlfahrtspflege, um den begrüßenswerten Ansatz des Gesetzes in die gelebte Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland umzusetzen.“ Aktuelle Entwicklungen rund um die Reform greift Florian Leimann auch regelmäßig im SKM-Newsletter Kinder- und Jugendhilfe auf. Anmeldung unter leimann@skmev.de oder loch@skmev.de.

 

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Flagge zeigen

Der SKM Bundesverband widerspricht der Nachricht aus dem Vatikan sehr deutlich, dass Geistliche Homosexuelle nicht segnen könnten oder dürften. Damit sind wir nicht allein: Aktuell stellen sich in Deutschland dieser Aussage viele Menschen innerhalb und außerhalb der katholischen Kirche entgegen. Die Liebe zweier Menschen zueinander egal ob in verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Partner*innenschaften kann aus unserer Sicht keine Sünde sein.
Auch in unserem Wertekodex bringen wir zum Ausdruck, dass sich die Menschen im SKM dafür einsetzen, dass „jeder Form von Diskriminierung (…) entgegengetreten wird“.

 

Auszeichnungen des SKM Bundesverbands

Goldene Ehrennadel für Franz-Josef Schwack vom SKM Osnabrück

Franz-Josef Schwack hat sich um die Männerarbeit in Deutschland sehr verdient gemacht“, sagte Stephan Buttgereit, SKM-Generalsekretär, der die Auszeichnung Ende April verliehen hat. Für Franz-Josef Schwack war die Ehrung eine komplette Überraschung: Die Planungen dafür fanden im Geheimen statt. Schwack ist seit 14 Jahren Mitglied im SKM Osnabrück e.V. und seit 2014 dessen Vorsitzender. „Er kann Menschen zusammenführen, andere Meinungen stehen lassen und integrieren“, betonte Buttgereit in seiner Rede. Franz-Josef Schwack stehe nicht nur für Tradition, sondern auch immer für Weiterentwicklung. Im Bild von links nach rechts: Michael Strob (Geschäftsführer des SKM Osnabrück), Franz-Josef Schwack und Stephan Buttgereit. Mehr lesen …

 

 

Echte Männer reden. – der Podcast Folge 8

Männer und Musik

Musik und was sie Männern bedeutet – darüber sprechen Jan Mokros und Rüdiger Jähne in dieser Podcast-Folge. Es geht um Männer, die sich singend in den Armen liegen. Um Musik als Aggressionsventil. Und um Musik als Ausdruck für alle Gefühle und Sehnsüchte, für die Männer sonst keine Worte finden. Außerdem erzählt Jan, selbst Bassist in mehreren Bands, wie er (fast) zum Johnny Cash des Niederrheins wurde.
Wir beraten Jungen und Männer, die sich ich in einer Krise befinden. Im Gespräch mit uns können Männer lernen, die Hintergründe ihrer Krise zu verstehen und ihr Verhalten zu verändern.

 

Der neue Podcast

Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Die SKM-Betreuungsvereine in Baden-Württemberg sind mit der Podcast-Reihe „Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge“ gestartet. Kathrin Kaiser vom SKM Waldshut und Ulrike Gödeke vom SKM Diözesanverein Freiburg berichten über die Themen Rechtliche Betreuung, Vorsorge und die Arbeit der Betreuungsvereine. Themen wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht betreffen jede*n. Mit dem Podcast wollen die SKM-Vereine diese Themen leicht verständlich erklären – digital für jede*n zugänglich. Die Podcast-Reihe ist ein wichtiger Baustein, um karitative Arbeit in den digitalen Medien weiter bekannt zu machen. Die ersten fünf Folgen sind bereits online: auf der Webseite des SKM Diözesanvereins Freiburg und in gängigen Portalen wie podcast.de, Spotify, Googlepodcast, iTunes und Amazon Music.

Rechtliche Betreuung

Bundesrat stimmt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu

Am 26. März 2021 hat der Bundesrat der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt.  Am 1. Januar 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.
Damit kommen wir einem Ziel deutlich näher: Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu stärken, die Schutz bei der Ausübung ihrer Rechte benötigen. Gelingen konnte dies, weil sich Betroffene als Expert*innen in eigener Sache und im Betreuungswesen tätige Fachexpert*innen bei der Erarbeitung des Reformgesetzes umfassend einbringen konnten. Wir begrüßen vor allem folgende Schwerpunkte der Reform:
•       Die Wünsche der Betroffenen sind Maßstab für alle in der Rechtlichen Betreuung handelnden Personen.
•       Die Nachrangigkeit einer Betreuung und der Vorrang anderer Hilfen vor Einrichtung einer Betreuung werden stärker herausgestellt.
•       Unterstützung geht vor Vertretung; die Vertretung der Betroffenen ist nur als letztes Mittel zulässig.
•       Die Vorschläge zur Neuordnung der Organisation des Betreuungswesens verbessern die Arbeitsgrundlagen für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und berufliche Betreuer*innen. Ihre Tätigkeiten werden als Aufgaben mit öffentlich-rechtlichem Charakter gesetzlich festgeschrieben und konkretisiert. (Bildrechte: Ulises Baga/unsplash)

Corona-Pandemie – verlängerter Lockdown

Dank an alle Mitarbeitenden beim SKM

Alle Menschen, die in sozialen und pflegerischen Berufen arbeiten, stecken in der Corona-Pandemie im Dilemma: Wie können wir Menschen nah sein, wenn wir Distanz halten sollen? Der SKM Bundesverband setzt sich deswegen für gute Arbeitsbedingungen ein. Zum Beispiel, dass alle diejenigen, die es wollen, nun schnell geimpft werden.

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Pressemeldung: Forderung von SkF und SKM

Menschen in Armut brauchen mehr Unterstützung in der Pandemie

SkF und SKM fordern für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Altersgrundsicherung sofortige Hilfen in der Covid-19-Pandemie. Die Verbände kritisieren, dass der Staat für andere von der Pandemie betroffenen Menschen Hilfen anbiete, aber von Armut betroffene Menschen allein lasse. Dabei sei genau diese Gruppe in besonderer Weise von den Auswirkungen der Pandemie betroffen.
 
Konkret fordern SkF und SKM für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Grundsicherung während der Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro. Nur so könne der zusätzliche Bedarf aufgefangen werden, der u. a. durch wegfallende Schulessen, geschlossene Tafeln, gestiegene Lebenshaltungskosten und insbesondere durch Aufwendungen für Desinfektionsmittel und Masken entstanden sei. Zwingend notwendig sei auch, für Kinder und Jugendliche in Familien mit niedrigem Einkommen die notwendige Hard- und Software und alle Lernmittel, die für die Nutzung der digitalen Bildungsangebote der Schulen notwendig sind, als einmalige Leistungen der Jobcenter zur Verfügung zu stellen.
 
Zudem muss es ein erneutes Kündigungsmoratorium geben für alle, die aufgrund der Pandemie in Mietzahlungsschwierigkeiten geraten sind. Nur so kann verhindert werden, dass Menschen aufgrund pandemiebedingter Einkommensverluste die Wohnung verlieren. Auch das Kreditmoratorium ist zu erneuern, um zu vermeiden, dass Menschen aufgrund ihrer sozialen Situation in Existenznot geraten.
 
Die Corona-Pandemie mit all ihren Auswirkungen wird voraussichtlich auch in diesem Jahr das Leben der Menschen bestimmen. Gerade von Armut betroffene Menschen sind in besonderer Weise belastet, ihre Situation wird zunehmend prekär. SkF und SKM fordern die Politik daher zu raschem und entschiedenem Handeln auf.
 

Rechtliche Betreuung

Corona-Schutzimpfung für betreute Menschen

Für Corona-Schutzimpfungen gelten die gleichen Regeln wie für jede andere ärztliche Maßnahme: Die betreuten Menschen willigen selbst ein – auch bei einer Rechtlichen Betreuung mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge. Nur wenn eine betreute Person einwilligungsunfähig ist, wird sie durch ihren rechtlichen Betreuer oder ihre rechtliche Betreuerin vertreten. Grundlage einer Entscheidung ist immer der Wunsch bzw. der mutmaßliche Wille des betreuten Menschen. Es besteht keine Impfpflicht: Eine Impfung gegen den Willen eines betreuten Menschen ist ausgeschlossen. (Foto: Steven Cornfield/unsplash).
Der Betreuungsgerichtstag e.V. hat alle wichtigen Punkte in einer Stellungnahme zusammengefasst: BTG zu Corona-Schutzimpfungen bei rechtlich betreuten Menschen.

Sozialarbeiter*innen im Dilemma

„Wir brauchen jede Woche 200 Masken“

Im Gespräch mit Patrick Walden, Leiter der ambulanten Dienste beim SKM Düsseldorf. Sein Team von
28 Mitarbeitenden betreut ambulant 121 Klient*innen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. (Foto: Priscilla du Preez/unsplash)

Wie geht es den Mitarbeitenden in diesem Lockdown?
Patrick Walden: Es geht den Mitarbeitenden gut und wir können unsere Arbeit weiterhin machen – aufgrund der Flexibilität, die unser Arbeitsbereich mit sich bringt. Aber wir Sozialarbeiter*innen befinden uns in einem Spannungsfeld: Wir wollen und müssen Betreuung anbieten. Es ist unsere Aufgabe, die Teilhabe der Klient*innen am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen. Und auf der anderen Seite sollen wir genau das nicht tun. Wir hören ja die politischen Appelle auch. Für unsere Mitarbeiter*innen fühlt sich das sehr widersprüchlich an: Im privaten Bereich reduzieren sie all ihre Kontakte auf ein absolutes Minimum. Und im ambulanten Dienst besuchen sie tagtäglich drei bis sechs Menschen in ihren Wohnungen. Das ist ein großer Widerspruch im Leben und er beschäftigt die Mitarbeitenden natürlich.

Was ist anders als im letzten Jahr?
Patrick Walden: Dass der Zustand schon so lange anhält. Das stärkste Gefühl ist die tagtägliche Verantwortung, alles selbst entscheiden zu müssen – trotz aller gesetzlichen Vorgaben, trotz aller guten Konzepte. Je länger der Lockdown andauert, desto gewichtiger wird unser Verantwortungsgefühl.
Welche Notwendigkeit haben Termine? Welchen Fahrten und welche Arzttermine sind zwingend notwendig? Wie oft und wie lange muss ich in die Wohnung? Wie gestalte ich den Aufenthalt dort? Die Antworten auf diese Fragen sind ganz individuell. Und diese ganzen Entscheidungen können wir den Mitarbeitenden nicht abnehmen und das über lange Zeit nicht. Dazu kommt natürlich der fehlende Austausch untereinander, die vielen kleinen Absprachen, die Teamsitzungen. Es ist weiterhin schwierig, damit einen Umgang zu finden.

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Zwei-Masken-Gesellschaft

Menschen am Rande werden bei Corona-Maßnahmen vergessen

„Wie zuletzt häufiger werden die Menschen am Rande bei den Corona-Maßnahmen vergessen. Die verhängte Maskenpflicht ist eine Forderung, die in der Pandemie sinnvoll ist. Aber: Wie sollen die betroffenen Menschen das bezahlen? Das ist Gesundheitspolitik zu Ungunsten der Armen, Geringverdiener*innen, Wohnungslosen, Alleinerziehenden, hilfsbedürftigen Familien mit Kindern und damit ein Skandal. Arbeitsminister Hubertus Heil hat zwar Bezugsscheine für medizinische Masken für die Empfänger*innen von Grundsicherung angekündigt – aber dieser Vorschlag kommt zu spät. Wir fordern die sofortige und unkomplizierte Kostenübernahme für alle Betroffenen.“
Heinz-Georg Coenen, SKM-Bundesvorstand, Vorsitzender
Foto: Silke/unsplash
 

‚Freiraum‘ für Männer

SKM eröffnet in NRW die ersten Schutzwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer

SKM gGmbH

Die Schutzwohnung ist voll möbliert, die Adresse bleibt geheim

Die SKM gGmbH hat im Juni in Düsseldorf die erste Schutzwohnung für von häuslicher Gewalt betroffene Männer in NRW eröffnet. „Laut Studie des Bundeskriminalamts von 2018 sind 19 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt Männer“, erklärt gGmbH-Geschäftsführer Stephan Buttgereit. „Diesem Umstand trägt das von SKM gGmbH und SKM Köln entwickelte Projekt Rechnung.“ Mit ihrem Konzept ‚Freiraum‘ für Gewaltschutzwohnungen für Männer haben die beiden SKMs die Ausschreibung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen für sich entschieden. Häusliche Gewalt gegen Männer ist ein Tabu „Wir haben 2018 rund 7000 Fälle häuslicher Gewalt gezählt, in denen Männer die Opfer waren“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Förderung des Projekts ‚Freiraum‘. „Häusliche Gewalt gegen Männer ist nach wie vor ein Tabu. Unsere Gesellschaft muss lernen, dass auch Männer Opfer von Beziehungsgewalt werden können. Deshalb ist es mir ein Anliegen, diesen Männern auch zu helfen“, sagt Scharrenbach. Männer können ‚Freiraum‘ maximal drei Monate nutzen Insgesamt acht Plätze sind geplant, vier in Düsseldorf, vier in Köln. Männer mit Gewalterfahrungen in der Beziehung können das Gewaltschutzangebot ‚Freiraum‘ maximal drei Monate lang nutzen. „In dieser Zeit gilt es, den Bewohnern Schutz zu bieten, ihre psychosoziale Lage zu stabilisieren, sie in ihrem Alltag zu entlasten und – ganz wichtig: eine Perspektive nach der Zeit im ‚Freiraum‘ zu entwickeln“, erklärt Stephan Buttgereit. Die gesamte Pressemitteilung lesen Sie hier: PM SKM Maenner-Gewaltschutzwohnungen NRW-final Betroffene Männer können sich unter dieser Telefonnummer melden: 0163.777 3 111

Youtube-Film Straffälligenhilfe

Schwierige Zeiten für die Kinder von Inhaftierten

Die Besuchszeiten in den JVA sind nie üppig, wurden aber während der Corona-Pandemie weiter drastisch reduziert. „Eine Stunde im Monat ist es momentan in Freiburg. Für die Familien ist das natürlich brutal“, sagt Monika Fröwis vom SKM Freiburg. Rund 100.000 Kinder in Deutschland haben mindestens einen Elternteil in Haft, laut Schätzung der COPING-Studie. Viele SKM-Ortsvereine und Diözesanstellen helfen Straffälligen und ihren Familien – zum Beispiel mit Angehörigentreffen und Sommerfreizeiten für betroffene Kinder.

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Reform der Kinder- und Jugendhilfe

SKM Bundesverband begrüßt umfassende Änderungen des SGB VIII

Der Bundestag hat der Reform der Kinder- und Jugendhilfe am 7. Mai 2021 zugestimmt. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden umfassende Änderungen des Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) beschlossen. Florian Leimann, Referent für Kinder- und Jugendhilfe, sagt: „Die Reform des SGB VIII geht an entscheidenden Stellen einige Schritte in die richtige Richtung. Die begleitende Entschließung des Bundesrates hinsichtlich der Regelung des ‚erheblichen Finanzierungsaufwandes‘ macht zugleich deutlich, welcher Kraftakt auf uns zukommt. Es bedarf einer guten Abstimmung der handelnden Akteure von der öffentlichen Jugendhilfe bis zur Freien Wohlfahrtspflege, um den begrüßenswerten Ansatz des Gesetzes in die gelebte Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland umzusetzen.“ Aktuelle Entwicklungen rund um die Reform greift Florian Leimann auch regelmäßig im SKM-Newsletter Kinder- und Jugendhilfe auf. Anmeldung unter leimann@skmev.de oder loch@skmev.de.

 

Jahresbericht des SKM Bundesverbands

Im Jahr 2020 überraschend viel bewegt

Keines der Arbeitsfelder im SKM ist von der Pandemie unberührt geblieben. Und doch haben Bundesverband und Mitgliedsvereine im Ausnahmezustand überraschend viel bewegt. Die Beiträge in diesem Jahresbericht zeigen, wie zukunftsgerichtet und vielfältig wir alle 2020 gewirkt haben.
Thematischer Schwerpunkt des diesjährigen Berichts ist die geschlechtersensible soziale Arbeit für Jungen und Männer im SKM Bundesverband und seinen Ortsvereinen. Und auch all unsere anderen Schwerpunkte für Menschen am Rande unserer Gesellschaft spiegeln sich in den Geschichten der SKMs vor Ort wider. Hier können Sie den Bericht lesen und herunterladen.

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Flagge zeigen

Der SKM Bundesverband widerspricht der Nachricht aus dem Vatikan sehr deutlich, dass Geistliche Homosexuelle nicht segnen könnten oder dürften. Damit sind wir nicht allein: Aktuell stellen sich in Deutschland dieser Aussage viele Menschen innerhalb und außerhalb der katholischen Kirche entgegen. Die Liebe zweier Menschen zueinander egal ob in verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Partner*innenschaften kann aus unserer Sicht keine Sünde sein.
Auch in unserem Wertekodex bringen wir zum Ausdruck, dass sich die Menschen im SKM dafür einsetzen, dass „jeder Form von Diskriminierung (…) entgegengetreten wird“.

 

Auszeichnungen des SKM Bundesverbands

Goldene Ehrennadel für Franz-Josef Schwack vom SKM Osnabrück

Franz-Josef Schwack hat sich um die Männerarbeit in Deutschland sehr verdient gemacht“, sagte Stephan Buttgereit, SKM-Generalsekretär, der die Auszeichnung Ende April verliehen hat. Für Franz-Josef Schwack war die Ehrung eine komplette Überraschung: Die Planungen dafür fanden im Geheimen statt. Schwack ist seit 14 Jahren Mitglied im SKM Osnabrück e.V. und seit 2014 dessen Vorsitzender. „Er kann Menschen zusammenführen, andere Meinungen stehen lassen und integrieren“, betonte Buttgereit in seiner Rede. Franz-Josef Schwack stehe nicht nur für Tradition, sondern auch immer für Weiterentwicklung. Im Bild von links nach rechts: Michael Strob (Geschäftsführer des SKM Osnabrück), Franz-Josef Schwack und Stephan Buttgereit. Mehr lesen …

 

 

Echte Männer reden. – der Podcast Folge 8

Männer und Musik

Musik und was sie Männern bedeutet – darüber sprechen Jan Mokros und Rüdiger Jähne in dieser Podcast-Folge. Es geht um Männer, die sich singend in den Armen liegen. Um Musik als Aggressionsventil. Und um Musik als Ausdruck für alle Gefühle und Sehnsüchte, für die Männer sonst keine Worte finden. Außerdem erzählt Jan, selbst Bassist in mehreren Bands, wie er (fast) zum Johnny Cash des Niederrheins wurde.
Wir beraten Jungen und Männer, die sich ich in einer Krise befinden. Im Gespräch mit uns können Männer lernen, die Hintergründe ihrer Krise zu verstehen und ihr Verhalten zu verändern.

 

Der neue Podcast

Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Die SKM-Betreuungsvereine in Baden-Württemberg sind mit der Podcast-Reihe „Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge“ gestartet. Kathrin Kaiser vom SKM Waldshut und Ulrike Gödeke vom SKM Diözesanverein Freiburg berichten über die Themen Rechtliche Betreuung, Vorsorge und die Arbeit der Betreuungsvereine. Themen wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht betreffen jede*n. Mit dem Podcast wollen die SKM-Vereine diese Themen leicht verständlich erklären – digital für jede*n zugänglich. Die Podcast-Reihe ist ein wichtiger Baustein, um karitative Arbeit in den digitalen Medien weiter bekannt zu machen. Die ersten fünf Folgen sind bereits online: auf der Webseite des SKM Diözesanvereins Freiburg und in gängigen Portalen wie podcast.de, Spotify, Googlepodcast, iTunes und Amazon Music.

Rechtliche Betreuung

Bundesrat stimmt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu

Am 26. März 2021 hat der Bundesrat der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt.  Am 1. Januar 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.
Damit kommen wir einem Ziel deutlich näher: Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu stärken, die Schutz bei der Ausübung ihrer Rechte benötigen. Gelingen konnte dies, weil sich Betroffene als Expert*innen in eigener Sache und im Betreuungswesen tätige Fachexpert*innen bei der Erarbeitung des Reformgesetzes umfassend einbringen konnten. Wir begrüßen vor allem folgende Schwerpunkte der Reform:
•       Die Wünsche der Betroffenen sind Maßstab für alle in der Rechtlichen Betreuung handelnden Personen.
•       Die Nachrangigkeit einer Betreuung und der Vorrang anderer Hilfen vor Einrichtung einer Betreuung werden stärker herausgestellt.
•       Unterstützung geht vor Vertretung; die Vertretung der Betroffenen ist nur als letztes Mittel zulässig.
•       Die Vorschläge zur Neuordnung der Organisation des Betreuungswesens verbessern die Arbeitsgrundlagen für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und berufliche Betreuer*innen. Ihre Tätigkeiten werden als Aufgaben mit öffentlich-rechtlichem Charakter gesetzlich festgeschrieben und konkretisiert. (Bildrechte: Ulises Baga/unsplash)

Corona-Pandemie – verlängerter Lockdown

Dank an alle Mitarbeitenden beim SKM

Alle Menschen, die in sozialen und pflegerischen Berufen arbeiten, stecken in der Corona-Pandemie im Dilemma: Wie können wir Menschen nah sein, wenn wir Distanz halten sollen? Der SKM Bundesverband setzt sich deswegen für gute Arbeitsbedingungen ein. Zum Beispiel, dass alle diejenigen, die es wollen, nun schnell geimpft werden.

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Pressemeldung: Forderung von SkF und SKM

Menschen in Armut brauchen mehr Unterstützung in der Pandemie

SkF und SKM fordern für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Altersgrundsicherung sofortige Hilfen in der Covid-19-Pandemie. Die Verbände kritisieren, dass der Staat für andere von der Pandemie betroffenen Menschen Hilfen anbiete, aber von Armut betroffene Menschen allein lasse. Dabei sei genau diese Gruppe in besonderer Weise von den Auswirkungen der Pandemie betroffen.
 
Konkret fordern SkF und SKM für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Grundsicherung während der Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro. Nur so könne der zusätzliche Bedarf aufgefangen werden, der u. a. durch wegfallende Schulessen, geschlossene Tafeln, gestiegene Lebenshaltungskosten und insbesondere durch Aufwendungen für Desinfektionsmittel und Masken entstanden sei. Zwingend notwendig sei auch, für Kinder und Jugendliche in Familien mit niedrigem Einkommen die notwendige Hard- und Software und alle Lernmittel, die für die Nutzung der digitalen Bildungsangebote der Schulen notwendig sind, als einmalige Leistungen der Jobcenter zur Verfügung zu stellen.
 
Zudem muss es ein erneutes Kündigungsmoratorium geben für alle, die aufgrund der Pandemie in Mietzahlungsschwierigkeiten geraten sind. Nur so kann verhindert werden, dass Menschen aufgrund pandemiebedingter Einkommensverluste die Wohnung verlieren. Auch das Kreditmoratorium ist zu erneuern, um zu vermeiden, dass Menschen aufgrund ihrer sozialen Situation in Existenznot geraten.
 
Die Corona-Pandemie mit all ihren Auswirkungen wird voraussichtlich auch in diesem Jahr das Leben der Menschen bestimmen. Gerade von Armut betroffene Menschen sind in besonderer Weise belastet, ihre Situation wird zunehmend prekär. SkF und SKM fordern die Politik daher zu raschem und entschiedenem Handeln auf.
 

Rechtliche Betreuung

Corona-Schutzimpfung für betreute Menschen

Für Corona-Schutzimpfungen gelten die gleichen Regeln wie für jede andere ärztliche Maßnahme: Die betreuten Menschen willigen selbst ein – auch bei einer Rechtlichen Betreuung mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge. Nur wenn eine betreute Person einwilligungsunfähig ist, wird sie durch ihren rechtlichen Betreuer oder ihre rechtliche Betreuerin vertreten. Grundlage einer Entscheidung ist immer der Wunsch bzw. der mutmaßliche Wille des betreuten Menschen. Es besteht keine Impfpflicht: Eine Impfung gegen den Willen eines betreuten Menschen ist ausgeschlossen. (Foto: Steven Cornfield/unsplash).
Der Betreuungsgerichtstag e.V. hat alle wichtigen Punkte in einer Stellungnahme zusammengefasst: BTG zu Corona-Schutzimpfungen bei rechtlich betreuten Menschen.

Sozialarbeiter*innen im Dilemma

„Wir brauchen jede Woche 200 Masken“

Im Gespräch mit Patrick Walden, Leiter der ambulanten Dienste beim SKM Düsseldorf. Sein Team von
28 Mitarbeitenden betreut ambulant 121 Klient*innen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. (Foto: Priscilla du Preez/unsplash)

Wie geht es den Mitarbeitenden in diesem Lockdown?
Patrick Walden: Es geht den Mitarbeitenden gut und wir können unsere Arbeit weiterhin machen – aufgrund der Flexibilität, die unser Arbeitsbereich mit sich bringt. Aber wir Sozialarbeiter*innen befinden uns in einem Spannungsfeld: Wir wollen und müssen Betreuung anbieten. Es ist unsere Aufgabe, die Teilhabe der Klient*innen am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen. Und auf der anderen Seite sollen wir genau das nicht tun. Wir hören ja die politischen Appelle auch. Für unsere Mitarbeiter*innen fühlt sich das sehr widersprüchlich an: Im privaten Bereich reduzieren sie all ihre Kontakte auf ein absolutes Minimum. Und im ambulanten Dienst besuchen sie tagtäglich drei bis sechs Menschen in ihren Wohnungen. Das ist ein großer Widerspruch im Leben und er beschäftigt die Mitarbeitenden natürlich.

Was ist anders als im letzten Jahr?
Patrick Walden: Dass der Zustand schon so lange anhält. Das stärkste Gefühl ist die tagtägliche Verantwortung, alles selbst entscheiden zu müssen – trotz aller gesetzlichen Vorgaben, trotz aller guten Konzepte. Je länger der Lockdown andauert, desto gewichtiger wird unser Verantwortungsgefühl.
Welche Notwendigkeit haben Termine? Welchen Fahrten und welche Arzttermine sind zwingend notwendig? Wie oft und wie lange muss ich in die Wohnung? Wie gestalte ich den Aufenthalt dort? Die Antworten auf diese Fragen sind ganz individuell. Und diese ganzen Entscheidungen können wir den Mitarbeitenden nicht abnehmen und das über lange Zeit nicht. Dazu kommt natürlich der fehlende Austausch untereinander, die vielen kleinen Absprachen, die Teamsitzungen. Es ist weiterhin schwierig, damit einen Umgang zu finden.

Lesen Sie das ganze Interview hier.

Zwei-Masken-Gesellschaft

Menschen am Rande werden bei Corona-Maßnahmen vergessen

„Wie zuletzt häufiger werden die Menschen am Rande bei den Corona-Maßnahmen vergessen. Die verhängte Maskenpflicht ist eine Forderung, die in der Pandemie sinnvoll ist. Aber: Wie sollen die betroffenen Menschen das bezahlen? Das ist Gesundheitspolitik zu Ungunsten der Armen, Geringverdiener*innen, Wohnungslosen, Alleinerziehenden, hilfsbedürftigen Familien mit Kindern und damit ein Skandal. Arbeitsminister Hubertus Heil hat zwar Bezugsscheine für medizinische Masken für die Empfänger*innen von Grundsicherung angekündigt – aber dieser Vorschlag kommt zu spät. Wir fordern die sofortige und unkomplizierte Kostenübernahme für alle Betroffenen.“
Heinz-Georg Coenen, SKM-Bundesvorstand, Vorsitzender
Foto: Silke/unsplash
 

‚Freiraum‘ für Männer

SKM eröffnet in NRW die ersten Schutzwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer

SKM gGmbH

Die Schutzwohnung ist voll möbliert, die Adresse bleibt geheim

Die SKM gGmbH hat im Juni in Düsseldorf die erste Schutzwohnung für von häuslicher Gewalt betroffene Männer in NRW eröffnet. „Laut Studie des Bundeskriminalamts von 2018 sind 19 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt Männer“, erklärt gGmbH-Geschäftsführer Stephan Buttgereit. „Diesem Umstand trägt das von SKM gGmbH und SKM Köln entwickelte Projekt Rechnung.“ Mit ihrem Konzept ‚Freiraum‘ für Gewaltschutzwohnungen für Männer haben die beiden SKMs die Ausschreibung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen für sich entschieden. Häusliche Gewalt gegen Männer ist ein Tabu „Wir haben 2018 rund 7000 Fälle häuslicher Gewalt gezählt, in denen Männer die Opfer waren“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Förderung des Projekts ‚Freiraum‘. „Häusliche Gewalt gegen Männer ist nach wie vor ein Tabu. Unsere Gesellschaft muss lernen, dass auch Männer Opfer von Beziehungsgewalt werden können. Deshalb ist es mir ein Anliegen, diesen Männern auch zu helfen“, sagt Scharrenbach. Männer können ‚Freiraum‘ maximal drei Monate nutzen Insgesamt acht Plätze sind geplant, vier in Düsseldorf, vier in Köln. Männer mit Gewalterfahrungen in der Beziehung können das Gewaltschutzangebot ‚Freiraum‘ maximal drei Monate lang nutzen. „In dieser Zeit gilt es, den Bewohnern Schutz zu bieten, ihre psychosoziale Lage zu stabilisieren, sie in ihrem Alltag zu entlasten und – ganz wichtig: eine Perspektive nach der Zeit im ‚Freiraum‘ zu entwickeln“, erklärt Stephan Buttgereit. Die gesamte Pressemitteilung lesen Sie hier: PM SKM Maenner-Gewaltschutzwohnungen NRW-final Betroffene Männer können sich unter dieser Telefonnummer melden: 0163.777 3 111

Youtube-Film Straffälligenhilfe

Schwierige Zeiten für die Kinder von Inhaftierten

Die Besuchszeiten in den JVA sind nie üppig, wurden aber während der Corona-Pandemie weiter drastisch reduziert. „Eine Stunde im Monat ist es momentan in Freiburg. Für die Familien ist das natürlich brutal“, sagt Monika Fröwis vom SKM Freiburg. Rund 100.000 Kinder in Deutschland haben mindestens einen Elternteil in Haft, laut Schätzung der COPING-Studie. Viele SKM-Ortsvereine und Diözesanstellen helfen Straffälligen und ihren Familien – zum Beispiel mit Angehörigentreffen und Sommerfreizeiten für betroffene Kinder.

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Reform der Kinder- und Jugendhilfe

SKM Bundesverband begrüßt umfassende Änderungen des SGB VIII

Der Bundestag hat der Reform der Kinder- und Jugendhilfe am 7. Mai 2021 zugestimmt. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden umfassende Änderungen des Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) beschlossen. Florian Leimann, Referent für Kinder- und Jugendhilfe, sagt: „Die Reform des SGB VIII geht an entscheidenden Stellen einige Schritte in die richtige Richtung. Die begleitende Entschließung des Bundesrates hinsichtlich der Regelung des ‚erheblichen Finanzierungsaufwandes‘ macht zugleich deutlich, welcher Kraftakt auf uns zukommt. Es bedarf einer guten Abstimmung der handelnden Akteure von der öffentlichen Jugendhilfe bis zur Freien Wohlfahrtspflege, um den begrüßenswerten Ansatz des Gesetzes in die gelebte Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland umzusetzen.“ Aktuelle Entwicklungen rund um die Reform greift Florian Leimann auch regelmäßig im SKM-Newsletter Kinder- und Jugendhilfe auf. Anmeldung unter leimann@skmev.de oder loch@skmev.de.

 

Jahresbericht des SKM Bundesverbands

Im Jahr 2020 überraschend viel bewegt

Keines der Arbeitsfelder im SKM ist von der Pandemie unberührt geblieben. Und doch haben Bundesverband und Mitgliedsvereine im Ausnahmezustand überraschend viel bewegt. Die Beiträge in diesem Jahresbericht zeigen, wie zukunftsgerichtet und vielfältig wir alle 2020 gewirkt haben.
Thematischer Schwerpunkt des diesjährigen Berichts ist die geschlechtersensible soziale Arbeit für Jungen und Männer im SKM Bundesverband und seinen Ortsvereinen. Und auch all unsere anderen Schwerpunkte für Menschen am Rande unserer Gesellschaft spiegeln sich in den Geschichten der SKMs vor Ort wider. Hier können Sie den Bericht lesen und herunterladen.

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Flagge zeigen

Der SKM Bundesverband widerspricht der Nachricht aus dem Vatikan sehr deutlich, dass Geistliche Homosexuelle nicht segnen könnten oder dürften. Damit sind wir nicht allein: Aktuell stellen sich in Deutschland dieser Aussage viele Menschen innerhalb und außerhalb der katholischen Kirche entgegen. Die Liebe zweier Menschen zueinander egal ob in verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Partner*innenschaften kann aus unserer Sicht keine Sünde sein.
Auch in unserem Wertekodex bringen wir zum Ausdruck, dass sich die Menschen im SKM dafür einsetzen, dass „jeder Form von Diskriminierung (…) entgegengetreten wird“.

 

Auszeichnungen des SKM Bundesverbands

Goldene Ehrennadel für Franz-Josef Schwack vom SKM Osnabrück

Franz-Josef Schwack hat sich um die Männerarbeit in Deutschland sehr verdient gemacht“, sagte Stephan Buttgereit, SKM-Generalsekretär, der die Auszeichnung Ende April verliehen hat. Für Franz-Josef Schwack war die Ehrung eine komplette Überraschung: Die Planungen dafür fanden im Geheimen statt. Schwack ist seit 14 Jahren Mitglied im SKM Osnabrück e.V. und seit 2014 dessen Vorsitzender. „Er kann Menschen zusammenführen, andere Meinungen stehen lassen und integrieren“, betonte Buttgereit in seiner Rede. Franz-Josef Schwack stehe nicht nur für Tradition, sondern auch immer für Weiterentwicklung. Im Bild von links nach rechts: Michael Strob (Geschäftsführer des SKM Osnabrück), Franz-Josef Schwack und Stephan Buttgereit. Mehr lesen …

 

 

Echte Männer reden. – der Podcast Folge 8

Männer und Musik

Musik und was sie Männern bedeutet – darüber sprechen Jan Mokros und Rüdiger Jähne in dieser Podcast-Folge. Es geht um Männer, die sich singend in den Armen liegen. Um Musik als Aggressionsventil. Und um Musik als Ausdruck für alle Gefühle und Sehnsüchte, für die Männer sonst keine Worte finden. Außerdem erzählt Jan, selbst Bassist in mehreren Bands, wie er (fast) zum Johnny Cash des Niederrheins wurde.
Wir beraten Jungen und Männer, die sich ich in einer Krise befinden. Im Gespräch mit uns können Männer lernen, die Hintergründe ihrer Krise zu verstehen und ihr Verhalten zu verändern.

 

Der neue Podcast

Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Die SKM-Betreuungsvereine in Baden-Württemberg sind mit der Podcast-Reihe „Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge“ gestartet. Kathrin Kaiser vom SKM Waldshut und Ulrike Gödeke vom SKM Diözesanverein Freiburg berichten über die Themen Rechtliche Betreuung, Vorsorge und die Arbeit der Betreuungsvereine. Themen wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht betreffen jede*n. Mit dem Podcast wollen die SKM-Vereine diese Themen leicht verständlich erklären – digital für jede*n zugänglich. Die Podcast-Reihe ist ein wichtiger Baustein, um karitative Arbeit in den digitalen Medien weiter bekannt zu machen. Die ersten fünf Folgen sind bereits online: auf der Webseite des SKM Diözesanvereins Freiburg und in gängigen Portalen wie podcast.de, Spotify, Googlepodcast, iTunes und Amazon Music.

Rechtliche Betreuung

Bundesrat stimmt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu

Am 26. März 2021 hat der Bundesrat der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt.  Am 1. Januar 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.
Damit kommen wir einem Ziel deutlich näher: Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu stärken, die Schutz bei der Ausübung ihrer Rechte benötigen. Gelingen konnte dies, weil sich Betroffene als Expert*innen in eigener Sache und im Betreuungswesen tätige Fachexpert*innen bei der Erarbeitung des Reformgesetzes umfassend einbringen konnten. Wir begrüßen vor allem folgende Schwerpunkte der Reform:
•       Die Wünsche der Betroffenen sind Maßstab für alle in der Rechtlichen Betreuung handelnden Personen.
•       Die Nachrangigkeit einer Betreuung und der Vorrang anderer Hilfen vor Einrichtung einer Betreuung werden stärker herausgestellt.
•       Unterstützung geht vor Vertretung; die Vertretung der Betroffenen ist nur als letztes Mittel zulässig.
•       Die Vorschläge zur Neuordnung der Organisation des Betreuungswesens verbessern die Arbeitsgrundlagen für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und berufliche Betreuer*innen. Ihre Tätigkeiten werden als Aufgaben mit öffentlich-rechtlichem Charakter gesetzlich festgeschrieben und konkretisiert. (Bildrechte: Ulises Baga/unsplash)

Corona-Pandemie – verlängerter Lockdown

Dank an alle Mitarbeitenden beim SKM

Alle Menschen, die in sozialen und pflegerischen Berufen arbeiten, stecken in der Corona-Pandemie im Dilemma: Wie können wir Menschen nah sein, wenn wir Distanz halten sollen? Der SKM Bundesverband setzt sich deswegen für gute Arbeitsbedingungen ein. Zum Beispiel, dass alle diejenigen, die es wollen, nun schnell geimpft werden.

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Pressemeldung: Forderung von SkF und SKM

Menschen in Armut brauchen mehr Unterstützung in der Pandemie

SkF und SKM fordern für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Altersgrundsicherung sofortige Hilfen in der Covid-19-Pandemie. Die Verbände kritisieren, dass der Staat für andere von der Pandemie betroffenen Menschen Hilfen anbiete, aber von Armut betroffene Menschen allein lasse. Dabei sei genau diese Gruppe in besonderer Weise von den Auswirkungen der Pandemie betroffen.
 
Konkret fordern SkF und SKM für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Grundsicherung während der Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro. Nur so könne der zusätzliche Bedarf aufgefangen werden, der u. a. durch wegfallende Schulessen, geschlossene Tafeln, gestiegene Lebenshaltungskosten und insbesondere durch Aufwendungen für Desinfektionsmittel und Masken entstanden sei. Zwingend notwendig sei auch, für Kinder und Jugendliche in Familien mit niedrigem Einkommen die notwendige Hard- und Software und alle Lernmittel, die für die Nutzung der digitalen Bildungsangebote der Schulen notwendig sind, als einmalige Leistungen der Jobcenter zur Verfügung zu stellen.
 
Zudem muss es ein erneutes Kündigungsmoratorium geben für alle, die aufgrund der Pandemie in Mietzahlungsschwierigkeiten geraten sind. Nur so kann verhindert werden, dass Menschen aufgrund pandemiebedingter Einkommensverluste die Wohnung verlieren. Auch das Kreditmoratorium ist zu erneuern, um zu vermeiden, dass Menschen aufgrund ihrer sozialen Situation in Existenznot geraten.
 
Die Corona-Pandemie mit all ihren Auswirkungen wird voraussichtlich auch in diesem Jahr das Leben der Menschen bestimmen. Gerade von Armut betroffene Menschen sind in besonderer Weise belastet, ihre Situation wird zunehmend prekär. SkF und SKM fordern die Politik daher zu raschem und entschiedenem Handeln auf.
 

Rechtliche Betreuung

Corona-Schutzimpfung für betreute Menschen

Für Corona-Schutzimpfungen gelten die gleichen Regeln wie für jede andere ärztliche Maßnahme: Die betreuten Menschen willigen selbst ein – auch bei einer Rechtlichen Betreuung mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge. Nur wenn eine betreute Person einwilligungsunfähig ist, wird sie durch ihren rechtlichen Betreuer oder ihre rechtliche Betreuerin vertreten. Grundlage einer Entscheidung ist immer der Wunsch bzw. der mutmaßliche Wille des betreuten Menschen. Es besteht keine Impfpflicht: Eine Impfung gegen den Willen eines betreuten Menschen ist ausgeschlossen. (Foto: Steven Cornfield/unsplash).
Der Betreuungsgerichtstag e.V. hat alle wichtigen Punkte in einer Stellungnahme zusammengefasst: BTG zu Corona-Schutzimpfungen bei rechtlich betreuten Menschen.

Sozialarbeiter*innen im Dilemma

„Wir brauchen jede Woche 200 Masken“

Im Gespräch mit Patrick Walden, Leiter der ambulanten Dienste beim SKM Düsseldorf. Sein Team von
28 Mitarbeitenden betreut ambulant 121 Klient*innen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. (Foto: Priscilla du Preez/unsplash)

Wie geht es den Mitarbeitenden in diesem Lockdown?
Patrick Walden: Es geht den Mitarbeitenden gut und wir können unsere Arbeit weiterhin machen – aufgrund der Flexibilität, die unser Arbeitsbereich mit sich bringt. Aber wir Sozialarbeiter*innen befinden uns in einem Spannungsfeld: Wir wollen und müssen Betreuung anbieten. Es ist unsere Aufgabe, die Teilhabe der Klient*innen am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen. Und auf der anderen Seite sollen wir genau das nicht tun. Wir hören ja die politischen Appelle auch. Für unsere Mitarbeiter*innen fühlt sich das sehr widersprüchlich an: Im privaten Bereich reduzieren sie all ihre Kontakte auf ein absolutes Minimum. Und im ambulanten Dienst besuchen sie tagtäglich drei bis sechs Menschen in ihren Wohnungen. Das ist ein großer Widerspruch im Leben und er beschäftigt die Mitarbeitenden natürlich.

Was ist anders als im letzten Jahr?
Patrick Walden: Dass der Zustand schon so lange anhält. Das stärkste Gefühl ist die tagtägliche Verantwortung, alles selbst entscheiden zu müssen – trotz aller gesetzlichen Vorgaben, trotz aller guten Konzepte. Je länger der Lockdown andauert, desto gewichtiger wird unser Verantwortungsgefühl.
Welche Notwendigkeit haben Termine? Welchen Fahrten und welche Arzttermine sind zwingend notwendig? Wie oft und wie lange muss ich in die Wohnung? Wie gestalte ich den Aufenthalt dort? Die Antworten auf diese Fragen sind ganz individuell. Und diese ganzen Entscheidungen können wir den Mitarbeitenden nicht abnehmen und das über lange Zeit nicht. Dazu kommt natürlich der fehlende Austausch untereinander, die vielen kleinen Absprachen, die Teamsitzungen. Es ist weiterhin schwierig, damit einen Umgang zu finden.

Lesen Sie das ganze Interview hier.

Zwei-Masken-Gesellschaft

Menschen am Rande werden bei Corona-Maßnahmen vergessen

„Wie zuletzt häufiger werden die Menschen am Rande bei den Corona-Maßnahmen vergessen. Die verhängte Maskenpflicht ist eine Forderung, die in der Pandemie sinnvoll ist. Aber: Wie sollen die betroffenen Menschen das bezahlen? Das ist Gesundheitspolitik zu Ungunsten der Armen, Geringverdiener*innen, Wohnungslosen, Alleinerziehenden, hilfsbedürftigen Familien mit Kindern und damit ein Skandal. Arbeitsminister Hubertus Heil hat zwar Bezugsscheine für medizinische Masken für die Empfänger*innen von Grundsicherung angekündigt – aber dieser Vorschlag kommt zu spät. Wir fordern die sofortige und unkomplizierte Kostenübernahme für alle Betroffenen.“
Heinz-Georg Coenen, SKM-Bundesvorstand, Vorsitzender
Foto: Silke/unsplash
 

‚Freiraum‘ für Männer

SKM eröffnet in NRW die ersten Schutzwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer

SKM gGmbH

Die Schutzwohnung ist voll möbliert, die Adresse bleibt geheim

Die SKM gGmbH hat im Juni in Düsseldorf die erste Schutzwohnung für von häuslicher Gewalt betroffene Männer in NRW eröffnet. „Laut Studie des Bundeskriminalamts von 2018 sind 19 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt Männer“, erklärt gGmbH-Geschäftsführer Stephan Buttgereit. „Diesem Umstand trägt das von SKM gGmbH und SKM Köln entwickelte Projekt Rechnung.“ Mit ihrem Konzept ‚Freiraum‘ für Gewaltschutzwohnungen für Männer haben die beiden SKMs die Ausschreibung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen für sich entschieden. Häusliche Gewalt gegen Männer ist ein Tabu „Wir haben 2018 rund 7000 Fälle häuslicher Gewalt gezählt, in denen Männer die Opfer waren“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Förderung des Projekts ‚Freiraum‘. „Häusliche Gewalt gegen Männer ist nach wie vor ein Tabu. Unsere Gesellschaft muss lernen, dass auch Männer Opfer von Beziehungsgewalt werden können. Deshalb ist es mir ein Anliegen, diesen Männern auch zu helfen“, sagt Scharrenbach. Männer können ‚Freiraum‘ maximal drei Monate nutzen Insgesamt acht Plätze sind geplant, vier in Düsseldorf, vier in Köln. Männer mit Gewalterfahrungen in der Beziehung können das Gewaltschutzangebot ‚Freiraum‘ maximal drei Monate lang nutzen. „In dieser Zeit gilt es, den Bewohnern Schutz zu bieten, ihre psychosoziale Lage zu stabilisieren, sie in ihrem Alltag zu entlasten und – ganz wichtig: eine Perspektive nach der Zeit im ‚Freiraum‘ zu entwickeln“, erklärt Stephan Buttgereit. Die gesamte Pressemitteilung lesen Sie hier: PM SKM Maenner-Gewaltschutzwohnungen NRW-final Betroffene Männer können sich unter dieser Telefonnummer melden: 0163.777 3 111

Youtube-Film Straffälligenhilfe

Schwierige Zeiten für die Kinder von Inhaftierten

Die Besuchszeiten in den JVA sind nie üppig, wurden aber während der Corona-Pandemie weiter drastisch reduziert. „Eine Stunde im Monat ist es momentan in Freiburg. Für die Familien ist das natürlich brutal“, sagt Monika Fröwis vom SKM Freiburg. Rund 100.000 Kinder in Deutschland haben mindestens einen Elternteil in Haft, laut Schätzung der COPING-Studie. Viele SKM-Ortsvereine und Diözesanstellen helfen Straffälligen und ihren Familien – zum Beispiel mit Angehörigentreffen und Sommerfreizeiten für betroffene Kinder.

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Reform der Kinder- und Jugendhilfe

SKM Bundesverband begrüßt umfassende Änderungen des SGB VIII

Der Bundestag hat der Reform der Kinder- und Jugendhilfe am 7. Mai 2021 zugestimmt. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden umfassende Änderungen des Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) beschlossen. Florian Leimann, Referent für Kinder- und Jugendhilfe, sagt: „Die Reform des SGB VIII geht an entscheidenden Stellen einige Schritte in die richtige Richtung. Die begleitende Entschließung des Bundesrates hinsichtlich der Regelung des ‚erheblichen Finanzierungsaufwandes‘ macht zugleich deutlich, welcher Kraftakt auf uns zukommt. Es bedarf einer guten Abstimmung der handelnden Akteure von der öffentlichen Jugendhilfe bis zur Freien Wohlfahrtspflege, um den begrüßenswerten Ansatz des Gesetzes in die gelebte Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland umzusetzen.“ Aktuelle Entwicklungen rund um die Reform greift Florian Leimann auch regelmäßig im SKM-Newsletter Kinder- und Jugendhilfe auf. Anmeldung unter leimann@skmev.de oder loch@skmev.de.

 

Jahresbericht des SKM Bundesverbands

Im Jahr 2020 überraschend viel bewegt

Keines der Arbeitsfelder im SKM ist von der Pandemie unberührt geblieben. Und doch haben Bundesverband und Mitgliedsvereine im Ausnahmezustand überraschend viel bewegt. Die Beiträge in diesem Jahresbericht zeigen, wie zukunftsgerichtet und vielfältig wir alle 2020 gewirkt haben.
Thematischer Schwerpunkt des diesjährigen Berichts ist die geschlechtersensible soziale Arbeit für Jungen und Männer im SKM Bundesverband und seinen Ortsvereinen. Und auch all unsere anderen Schwerpunkte für Menschen am Rande unserer Gesellschaft spiegeln sich in den Geschichten der SKMs vor Ort wider. Hier können Sie den Bericht lesen und herunterladen.

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Flagge zeigen

Der SKM Bundesverband widerspricht der Nachricht aus dem Vatikan sehr deutlich, dass Geistliche Homosexuelle nicht segnen könnten oder dürften. Damit sind wir nicht allein: Aktuell stellen sich in Deutschland dieser Aussage viele Menschen innerhalb und außerhalb der katholischen Kirche entgegen. Die Liebe zweier Menschen zueinander egal ob in verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Partner*innenschaften kann aus unserer Sicht keine Sünde sein.
Auch in unserem Wertekodex bringen wir zum Ausdruck, dass sich die Menschen im SKM dafür einsetzen, dass „jeder Form von Diskriminierung (…) entgegengetreten wird“.

 

Auszeichnungen des SKM Bundesverbands

Goldene Ehrennadel für Franz-Josef Schwack vom SKM Osnabrück

Franz-Josef Schwack hat sich um die Männerarbeit in Deutschland sehr verdient gemacht“, sagte Stephan Buttgereit, SKM-Generalsekretär, der die Auszeichnung Ende April verliehen hat. Für Franz-Josef Schwack war die Ehrung eine komplette Überraschung: Die Planungen dafür fanden im Geheimen statt. Schwack ist seit 14 Jahren Mitglied im SKM Osnabrück e.V. und seit 2014 dessen Vorsitzender. „Er kann Menschen zusammenführen, andere Meinungen stehen lassen und integrieren“, betonte Buttgereit in seiner Rede. Franz-Josef Schwack stehe nicht nur für Tradition, sondern auch immer für Weiterentwicklung. Im Bild von links nach rechts: Michael Strob (Geschäftsführer des SKM Osnabrück), Franz-Josef Schwack und Stephan Buttgereit. Mehr lesen …

 

 

Echte Männer reden. – der Podcast Folge 8

Männer und Musik

Musik und was sie Männern bedeutet – darüber sprechen Jan Mokros und Rüdiger Jähne in dieser Podcast-Folge. Es geht um Männer, die sich singend in den Armen liegen. Um Musik als Aggressionsventil. Und um Musik als Ausdruck für alle Gefühle und Sehnsüchte, für die Männer sonst keine Worte finden. Außerdem erzählt Jan, selbst Bassist in mehreren Bands, wie er (fast) zum Johnny Cash des Niederrheins wurde.
Wir beraten Jungen und Männer, die sich ich in einer Krise befinden. Im Gespräch mit uns können Männer lernen, die Hintergründe ihrer Krise zu verstehen und ihr Verhalten zu verändern.

 

Der neue Podcast

Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Die SKM-Betreuungsvereine in Baden-Württemberg sind mit der Podcast-Reihe „Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge“ gestartet. Kathrin Kaiser vom SKM Waldshut und Ulrike Gödeke vom SKM Diözesanverein Freiburg berichten über die Themen Rechtliche Betreuung, Vorsorge und die Arbeit der Betreuungsvereine. Themen wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht betreffen jede*n. Mit dem Podcast wollen die SKM-Vereine diese Themen leicht verständlich erklären – digital für jede*n zugänglich. Die Podcast-Reihe ist ein wichtiger Baustein, um karitative Arbeit in den digitalen Medien weiter bekannt zu machen. Die ersten fünf Folgen sind bereits online: auf der Webseite des SKM Diözesanvereins Freiburg und in gängigen Portalen wie podcast.de, Spotify, Googlepodcast, iTunes und Amazon Music.

Rechtliche Betreuung

Bundesrat stimmt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu

Am 26. März 2021 hat der Bundesrat der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt.  Am 1. Januar 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.
Damit kommen wir einem Ziel deutlich näher: Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu stärken, die Schutz bei der Ausübung ihrer Rechte benötigen. Gelingen konnte dies, weil sich Betroffene als Expert*innen in eigener Sache und im Betreuungswesen tätige Fachexpert*innen bei der Erarbeitung des Reformgesetzes umfassend einbringen konnten. Wir begrüßen vor allem folgende Schwerpunkte der Reform:
•       Die Wünsche der Betroffenen sind Maßstab für alle in der Rechtlichen Betreuung handelnden Personen.
•       Die Nachrangigkeit einer Betreuung und der Vorrang anderer Hilfen vor Einrichtung einer Betreuung werden stärker herausgestellt.
•       Unterstützung geht vor Vertretung; die Vertretung der Betroffenen ist nur als letztes Mittel zulässig.
•       Die Vorschläge zur Neuordnung der Organisation des Betreuungswesens verbessern die Arbeitsgrundlagen für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und berufliche Betreuer*innen. Ihre Tätigkeiten werden als Aufgaben mit öffentlich-rechtlichem Charakter gesetzlich festgeschrieben und konkretisiert. (Bildrechte: Ulises Baga/unsplash)

Corona-Pandemie – verlängerter Lockdown

Dank an alle Mitarbeitenden beim SKM

Alle Menschen, die in sozialen und pflegerischen Berufen arbeiten, stecken in der Corona-Pandemie im Dilemma: Wie können wir Menschen nah sein, wenn wir Distanz halten sollen? Der SKM Bundesverband setzt sich deswegen für gute Arbeitsbedingungen ein. Zum Beispiel, dass alle diejenigen, die es wollen, nun schnell geimpft werden.

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Pressemeldung: Forderung von SkF und SKM

Menschen in Armut brauchen mehr Unterstützung in der Pandemie

SkF und SKM fordern für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Altersgrundsicherung sofortige Hilfen in der Covid-19-Pandemie. Die Verbände kritisieren, dass der Staat für andere von der Pandemie betroffenen Menschen Hilfen anbiete, aber von Armut betroffene Menschen allein lasse. Dabei sei genau diese Gruppe in besonderer Weise von den Auswirkungen der Pandemie betroffen.
 
Konkret fordern SkF und SKM für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Grundsicherung während der Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro. Nur so könne der zusätzliche Bedarf aufgefangen werden, der u. a. durch wegfallende Schulessen, geschlossene Tafeln, gestiegene Lebenshaltungskosten und insbesondere durch Aufwendungen für Desinfektionsmittel und Masken entstanden sei. Zwingend notwendig sei auch, für Kinder und Jugendliche in Familien mit niedrigem Einkommen die notwendige Hard- und Software und alle Lernmittel, die für die Nutzung der digitalen Bildungsangebote der Schulen notwendig sind, als einmalige Leistungen der Jobcenter zur Verfügung zu stellen.
 
Zudem muss es ein erneutes Kündigungsmoratorium geben für alle, die aufgrund der Pandemie in Mietzahlungsschwierigkeiten geraten sind. Nur so kann verhindert werden, dass Menschen aufgrund pandemiebedingter Einkommensverluste die Wohnung verlieren. Auch das Kreditmoratorium ist zu erneuern, um zu vermeiden, dass Menschen aufgrund ihrer sozialen Situation in Existenznot geraten.
 
Die Corona-Pandemie mit all ihren Auswirkungen wird voraussichtlich auch in diesem Jahr das Leben der Menschen bestimmen. Gerade von Armut betroffene Menschen sind in besonderer Weise belastet, ihre Situation wird zunehmend prekär. SkF und SKM fordern die Politik daher zu raschem und entschiedenem Handeln auf.
 

Rechtliche Betreuung

Corona-Schutzimpfung für betreute Menschen

Für Corona-Schutzimpfungen gelten die gleichen Regeln wie für jede andere ärztliche Maßnahme: Die betreuten Menschen willigen selbst ein – auch bei einer Rechtlichen Betreuung mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge. Nur wenn eine betreute Person einwilligungsunfähig ist, wird sie durch ihren rechtlichen Betreuer oder ihre rechtliche Betreuerin vertreten. Grundlage einer Entscheidung ist immer der Wunsch bzw. der mutmaßliche Wille des betreuten Menschen. Es besteht keine Impfpflicht: Eine Impfung gegen den Willen eines betreuten Menschen ist ausgeschlossen. (Foto: Steven Cornfield/unsplash).
Der Betreuungsgerichtstag e.V. hat alle wichtigen Punkte in einer Stellungnahme zusammengefasst: BTG zu Corona-Schutzimpfungen bei rechtlich betreuten Menschen.

Sozialarbeiter*innen im Dilemma

„Wir brauchen jede Woche 200 Masken“

Im Gespräch mit Patrick Walden, Leiter der ambulanten Dienste beim SKM Düsseldorf. Sein Team von
28 Mitarbeitenden betreut ambulant 121 Klient*innen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. (Foto: Priscilla du Preez/unsplash)

Wie geht es den Mitarbeitenden in diesem Lockdown?
Patrick Walden: Es geht den Mitarbeitenden gut und wir können unsere Arbeit weiterhin machen – aufgrund der Flexibilität, die unser Arbeitsbereich mit sich bringt. Aber wir Sozialarbeiter*innen befinden uns in einem Spannungsfeld: Wir wollen und müssen Betreuung anbieten. Es ist unsere Aufgabe, die Teilhabe der Klient*innen am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen. Und auf der anderen Seite sollen wir genau das nicht tun. Wir hören ja die politischen Appelle auch. Für unsere Mitarbeiter*innen fühlt sich das sehr widersprüchlich an: Im privaten Bereich reduzieren sie all ihre Kontakte auf ein absolutes Minimum. Und im ambulanten Dienst besuchen sie tagtäglich drei bis sechs Menschen in ihren Wohnungen. Das ist ein großer Widerspruch im Leben und er beschäftigt die Mitarbeitenden natürlich.

Was ist anders als im letzten Jahr?
Patrick Walden: Dass der Zustand schon so lange anhält. Das stärkste Gefühl ist die tagtägliche Verantwortung, alles selbst entscheiden zu müssen – trotz aller gesetzlichen Vorgaben, trotz aller guten Konzepte. Je länger der Lockdown andauert, desto gewichtiger wird unser Verantwortungsgefühl.
Welche Notwendigkeit haben Termine? Welchen Fahrten und welche Arzttermine sind zwingend notwendig? Wie oft und wie lange muss ich in die Wohnung? Wie gestalte ich den Aufenthalt dort? Die Antworten auf diese Fragen sind ganz individuell. Und diese ganzen Entscheidungen können wir den Mitarbeitenden nicht abnehmen und das über lange Zeit nicht. Dazu kommt natürlich der fehlende Austausch untereinander, die vielen kleinen Absprachen, die Teamsitzungen. Es ist weiterhin schwierig, damit einen Umgang zu finden.

Lesen Sie das ganze Interview hier.

Zwei-Masken-Gesellschaft

Menschen am Rande werden bei Corona-Maßnahmen vergessen

„Wie zuletzt häufiger werden die Menschen am Rande bei den Corona-Maßnahmen vergessen. Die verhängte Maskenpflicht ist eine Forderung, die in der Pandemie sinnvoll ist. Aber: Wie sollen die betroffenen Menschen das bezahlen? Das ist Gesundheitspolitik zu Ungunsten der Armen, Geringverdiener*innen, Wohnungslosen, Alleinerziehenden, hilfsbedürftigen Familien mit Kindern und damit ein Skandal. Arbeitsminister Hubertus Heil hat zwar Bezugsscheine für medizinische Masken für die Empfänger*innen von Grundsicherung angekündigt – aber dieser Vorschlag kommt zu spät. Wir fordern die sofortige und unkomplizierte Kostenübernahme für alle Betroffenen.“
Heinz-Georg Coenen, SKM-Bundesvorstand, Vorsitzender
Foto: Silke/unsplash
 

‚Freiraum‘ für Männer

SKM eröffnet in NRW die ersten Schutzwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer

SKM gGmbH

Die Schutzwohnung ist voll möbliert, die Adresse bleibt geheim

Die SKM gGmbH hat im Juni in Düsseldorf die erste Schutzwohnung für von häuslicher Gewalt betroffene Männer in NRW eröffnet. „Laut Studie des Bundeskriminalamts von 2018 sind 19 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt Männer“, erklärt gGmbH-Geschäftsführer Stephan Buttgereit. „Diesem Umstand trägt das von SKM gGmbH und SKM Köln entwickelte Projekt Rechnung.“ Mit ihrem Konzept ‚Freiraum‘ für Gewaltschutzwohnungen für Männer haben die beiden SKMs die Ausschreibung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen für sich entschieden. Häusliche Gewalt gegen Männer ist ein Tabu „Wir haben 2018 rund 7000 Fälle häuslicher Gewalt gezählt, in denen Männer die Opfer waren“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Förderung des Projekts ‚Freiraum‘. „Häusliche Gewalt gegen Männer ist nach wie vor ein Tabu. Unsere Gesellschaft muss lernen, dass auch Männer Opfer von Beziehungsgewalt werden können. Deshalb ist es mir ein Anliegen, diesen Männern auch zu helfen“, sagt Scharrenbach. Männer können ‚Freiraum‘ maximal drei Monate nutzen Insgesamt acht Plätze sind geplant, vier in Düsseldorf, vier in Köln. Männer mit Gewalterfahrungen in der Beziehung können das Gewaltschutzangebot ‚Freiraum‘ maximal drei Monate lang nutzen. „In dieser Zeit gilt es, den Bewohnern Schutz zu bieten, ihre psychosoziale Lage zu stabilisieren, sie in ihrem Alltag zu entlasten und – ganz wichtig: eine Perspektive nach der Zeit im ‚Freiraum‘ zu entwickeln“, erklärt Stephan Buttgereit. Die gesamte Pressemitteilung lesen Sie hier: PM SKM Maenner-Gewaltschutzwohnungen NRW-final Betroffene Männer können sich unter dieser Telefonnummer melden: 0163.777 3 111

Youtube-Film Straffälligenhilfe

Schwierige Zeiten für die Kinder von Inhaftierten

Die Besuchszeiten in den JVA sind nie üppig, wurden aber während der Corona-Pandemie weiter drastisch reduziert. „Eine Stunde im Monat ist es momentan in Freiburg. Für die Familien ist das natürlich brutal“, sagt Monika Fröwis vom SKM Freiburg. Rund 100.000 Kinder in Deutschland haben mindestens einen Elternteil in Haft, laut Schätzung der COPING-Studie. Viele SKM-Ortsvereine und Diözesanstellen helfen Straffälligen und ihren Familien – zum Beispiel mit Angehörigentreffen und Sommerfreizeiten für betroffene Kinder.

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Reform der Kinder- und Jugendhilfe

SKM Bundesverband begrüßt umfassende Änderungen des SGB VIII

Der Bundestag hat der Reform der Kinder- und Jugendhilfe am 7. Mai 2021 zugestimmt. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden umfassende Änderungen des Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) beschlossen. Florian Leimann, Referent für Kinder- und Jugendhilfe, sagt: „Die Reform des SGB VIII geht an entscheidenden Stellen einige Schritte in die richtige Richtung. Die begleitende Entschließung des Bundesrates hinsichtlich der Regelung des ‚erheblichen Finanzierungsaufwandes‘ macht zugleich deutlich, welcher Kraftakt auf uns zukommt. Es bedarf einer guten Abstimmung der handelnden Akteure von der öffentlichen Jugendhilfe bis zur Freien Wohlfahrtspflege, um den begrüßenswerten Ansatz des Gesetzes in die gelebte Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland umzusetzen.“ Aktuelle Entwicklungen rund um die Reform greift Florian Leimann auch regelmäßig im SKM-Newsletter Kinder- und Jugendhilfe auf. Anmeldung unter leimann@skmev.de oder loch@skmev.de.

 

Jahresbericht des SKM Bundesverbands

Im Jahr 2020 überraschend viel bewegt

Keines der Arbeitsfelder im SKM ist von der Pandemie unberührt geblieben. Und doch haben Bundesverband und Mitgliedsvereine im Ausnahmezustand überraschend viel bewegt. Die Beiträge in diesem Jahresbericht zeigen, wie zukunftsgerichtet und vielfältig wir alle 2020 gewirkt haben.
Thematischer Schwerpunkt des diesjährigen Berichts ist die geschlechtersensible soziale Arbeit für Jungen und Männer im SKM Bundesverband und seinen Ortsvereinen. Und auch all unsere anderen Schwerpunkte für Menschen am Rande unserer Gesellschaft spiegeln sich in den Geschichten der SKMs vor Ort wider. Hier können Sie den Bericht lesen und herunterladen.

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Flagge zeigen

Der SKM Bundesverband widerspricht der Nachricht aus dem Vatikan sehr deutlich, dass Geistliche Homosexuelle nicht segnen könnten oder dürften. Damit sind wir nicht allein: Aktuell stellen sich in Deutschland dieser Aussage viele Menschen innerhalb und außerhalb der katholischen Kirche entgegen. Die Liebe zweier Menschen zueinander egal ob in verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Partner*innenschaften kann aus unserer Sicht keine Sünde sein.
Auch in unserem Wertekodex bringen wir zum Ausdruck, dass sich die Menschen im SKM dafür einsetzen, dass „jeder Form von Diskriminierung (…) entgegengetreten wird“.

 

Auszeichnungen des SKM Bundesverbands

Goldene Ehrennadel für Franz-Josef Schwack vom SKM Osnabrück

Franz-Josef Schwack hat sich um die Männerarbeit in Deutschland sehr verdient gemacht“, sagte Stephan Buttgereit, SKM-Generalsekretär, der die Auszeichnung Ende April verliehen hat. Für Franz-Josef Schwack war die Ehrung eine komplette Überraschung: Die Planungen dafür fanden im Geheimen statt. Schwack ist seit 14 Jahren Mitglied im SKM Osnabrück e.V. und seit 2014 dessen Vorsitzender. „Er kann Menschen zusammenführen, andere Meinungen stehen lassen und integrieren“, betonte Buttgereit in seiner Rede. Franz-Josef Schwack stehe nicht nur für Tradition, sondern auch immer für Weiterentwicklung. Im Bild von links nach rechts: Michael Strob (Geschäftsführer des SKM Osnabrück), Franz-Josef Schwack und Stephan Buttgereit. Mehr lesen …

 

 

Echte Männer reden. – der Podcast Folge 8

Männer und Musik

Musik und was sie Männern bedeutet – darüber sprechen Jan Mokros und Rüdiger Jähne in dieser Podcast-Folge. Es geht um Männer, die sich singend in den Armen liegen. Um Musik als Aggressionsventil. Und um Musik als Ausdruck für alle Gefühle und Sehnsüchte, für die Männer sonst keine Worte finden. Außerdem erzählt Jan, selbst Bassist in mehreren Bands, wie er (fast) zum Johnny Cash des Niederrheins wurde.
Wir beraten Jungen und Männer, die sich ich in einer Krise befinden. Im Gespräch mit uns können Männer lernen, die Hintergründe ihrer Krise zu verstehen und ihr Verhalten zu verändern.

 

Der neue Podcast

Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Die SKM-Betreuungsvereine in Baden-Württemberg sind mit der Podcast-Reihe „Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge“ gestartet. Kathrin Kaiser vom SKM Waldshut und Ulrike Gödeke vom SKM Diözesanverein Freiburg berichten über die Themen Rechtliche Betreuung, Vorsorge und die Arbeit der Betreuungsvereine. Themen wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht betreffen jede*n. Mit dem Podcast wollen die SKM-Vereine diese Themen leicht verständlich erklären – digital für jede*n zugänglich. Die Podcast-Reihe ist ein wichtiger Baustein, um karitative Arbeit in den digitalen Medien weiter bekannt zu machen. Die ersten fünf Folgen sind bereits online: auf der Webseite des SKM Diözesanvereins Freiburg und in gängigen Portalen wie podcast.de, Spotify, Googlepodcast, iTunes und Amazon Music.

Rechtliche Betreuung

Bundesrat stimmt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu

Am 26. März 2021 hat der Bundesrat der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt.  Am 1. Januar 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.
Damit kommen wir einem Ziel deutlich näher: Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu stärken, die Schutz bei der Ausübung ihrer Rechte benötigen. Gelingen konnte dies, weil sich Betroffene als Expert*innen in eigener Sache und im Betreuungswesen tätige Fachexpert*innen bei der Erarbeitung des Reformgesetzes umfassend einbringen konnten. Wir begrüßen vor allem folgende Schwerpunkte der Reform:
•       Die Wünsche der Betroffenen sind Maßstab für alle in der Rechtlichen Betreuung handelnden Personen.
•       Die Nachrangigkeit einer Betreuung und der Vorrang anderer Hilfen vor Einrichtung einer Betreuung werden stärker herausgestellt.
•       Unterstützung geht vor Vertretung; die Vertretung der Betroffenen ist nur als letztes Mittel zulässig.
•       Die Vorschläge zur Neuordnung der Organisation des Betreuungswesens verbessern die Arbeitsgrundlagen für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und berufliche Betreuer*innen. Ihre Tätigkeiten werden als Aufgaben mit öffentlich-rechtlichem Charakter gesetzlich festgeschrieben und konkretisiert. (Bildrechte: Ulises Baga/unsplash)

Corona-Pandemie – verlängerter Lockdown

Dank an alle Mitarbeitenden beim SKM

Alle Menschen, die in sozialen und pflegerischen Berufen arbeiten, stecken in der Corona-Pandemie im Dilemma: Wie können wir Menschen nah sein, wenn wir Distanz halten sollen? Der SKM Bundesverband setzt sich deswegen für gute Arbeitsbedingungen ein. Zum Beispiel, dass alle diejenigen, die es wollen, nun schnell geimpft werden.

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Pressemeldung: Forderung von SkF und SKM

Menschen in Armut brauchen mehr Unterstützung in der Pandemie

SkF und SKM fordern für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Altersgrundsicherung sofortige Hilfen in der Covid-19-Pandemie. Die Verbände kritisieren, dass der Staat für andere von der Pandemie betroffenen Menschen Hilfen anbiete, aber von Armut betroffene Menschen allein lasse. Dabei sei genau diese Gruppe in besonderer Weise von den Auswirkungen der Pandemie betroffen.
 
Konkret fordern SkF und SKM für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Grundsicherung während der Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro. Nur so könne der zusätzliche Bedarf aufgefangen werden, der u. a. durch wegfallende Schulessen, geschlossene Tafeln, gestiegene Lebenshaltungskosten und insbesondere durch Aufwendungen für Desinfektionsmittel und Masken entstanden sei. Zwingend notwendig sei auch, für Kinder und Jugendliche in Familien mit niedrigem Einkommen die notwendige Hard- und Software und alle Lernmittel, die für die Nutzung der digitalen Bildungsangebote der Schulen notwendig sind, als einmalige Leistungen der Jobcenter zur Verfügung zu stellen.
 
Zudem muss es ein erneutes Kündigungsmoratorium geben für alle, die aufgrund der Pandemie in Mietzahlungsschwierigkeiten geraten sind. Nur so kann verhindert werden, dass Menschen aufgrund pandemiebedingter Einkommensverluste die Wohnung verlieren. Auch das Kreditmoratorium ist zu erneuern, um zu vermeiden, dass Menschen aufgrund ihrer sozialen Situation in Existenznot geraten.
 
Die Corona-Pandemie mit all ihren Auswirkungen wird voraussichtlich auch in diesem Jahr das Leben der Menschen bestimmen. Gerade von Armut betroffene Menschen sind in besonderer Weise belastet, ihre Situation wird zunehmend prekär. SkF und SKM fordern die Politik daher zu raschem und entschiedenem Handeln auf.
 

Rechtliche Betreuung

Corona-Schutzimpfung für betreute Menschen

Für Corona-Schutzimpfungen gelten die gleichen Regeln wie für jede andere ärztliche Maßnahme: Die betreuten Menschen willigen selbst ein – auch bei einer Rechtlichen Betreuung mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge. Nur wenn eine betreute Person einwilligungsunfähig ist, wird sie durch ihren rechtlichen Betreuer oder ihre rechtliche Betreuerin vertreten. Grundlage einer Entscheidung ist immer der Wunsch bzw. der mutmaßliche Wille des betreuten Menschen. Es besteht keine Impfpflicht: Eine Impfung gegen den Willen eines betreuten Menschen ist ausgeschlossen. (Foto: Steven Cornfield/unsplash).
Der Betreuungsgerichtstag e.V. hat alle wichtigen Punkte in einer Stellungnahme zusammengefasst: BTG zu Corona-Schutzimpfungen bei rechtlich betreuten Menschen.

Sozialarbeiter*innen im Dilemma

„Wir brauchen jede Woche 200 Masken“

Im Gespräch mit Patrick Walden, Leiter der ambulanten Dienste beim SKM Düsseldorf. Sein Team von
28 Mitarbeitenden betreut ambulant 121 Klient*innen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. (Foto: Priscilla du Preez/unsplash)

Wie geht es den Mitarbeitenden in diesem Lockdown?
Patrick Walden: Es geht den Mitarbeitenden gut und wir können unsere Arbeit weiterhin machen – aufgrund der Flexibilität, die unser Arbeitsbereich mit sich bringt. Aber wir Sozialarbeiter*innen befinden uns in einem Spannungsfeld: Wir wollen und müssen Betreuung anbieten. Es ist unsere Aufgabe, die Teilhabe der Klient*innen am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen. Und auf der anderen Seite sollen wir genau das nicht tun. Wir hören ja die politischen Appelle auch. Für unsere Mitarbeiter*innen fühlt sich das sehr widersprüchlich an: Im privaten Bereich reduzieren sie all ihre Kontakte auf ein absolutes Minimum. Und im ambulanten Dienst besuchen sie tagtäglich drei bis sechs Menschen in ihren Wohnungen. Das ist ein großer Widerspruch im Leben und er beschäftigt die Mitarbeitenden natürlich.

Was ist anders als im letzten Jahr?
Patrick Walden: Dass der Zustand schon so lange anhält. Das stärkste Gefühl ist die tagtägliche Verantwortung, alles selbst entscheiden zu müssen – trotz aller gesetzlichen Vorgaben, trotz aller guten Konzepte. Je länger der Lockdown andauert, desto gewichtiger wird unser Verantwortungsgefühl.
Welche Notwendigkeit haben Termine? Welchen Fahrten und welche Arzttermine sind zwingend notwendig? Wie oft und wie lange muss ich in die Wohnung? Wie gestalte ich den Aufenthalt dort? Die Antworten auf diese Fragen sind ganz individuell. Und diese ganzen Entscheidungen können wir den Mitarbeitenden nicht abnehmen und das über lange Zeit nicht. Dazu kommt natürlich der fehlende Austausch untereinander, die vielen kleinen Absprachen, die Teamsitzungen. Es ist weiterhin schwierig, damit einen Umgang zu finden.

Lesen Sie das ganze Interview hier.

Zwei-Masken-Gesellschaft

Menschen am Rande werden bei Corona-Maßnahmen vergessen

„Wie zuletzt häufiger werden die Menschen am Rande bei den Corona-Maßnahmen vergessen. Die verhängte Maskenpflicht ist eine Forderung, die in der Pandemie sinnvoll ist. Aber: Wie sollen die betroffenen Menschen das bezahlen? Das ist Gesundheitspolitik zu Ungunsten der Armen, Geringverdiener*innen, Wohnungslosen, Alleinerziehenden, hilfsbedürftigen Familien mit Kindern und damit ein Skandal. Arbeitsminister Hubertus Heil hat zwar Bezugsscheine für medizinische Masken für die Empfänger*innen von Grundsicherung angekündigt – aber dieser Vorschlag kommt zu spät. Wir fordern die sofortige und unkomplizierte Kostenübernahme für alle Betroffenen.“
Heinz-Georg Coenen, SKM-Bundesvorstand, Vorsitzender
Foto: Silke/unsplash
 

‚Freiraum‘ für Männer

SKM eröffnet in NRW die ersten Schutzwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer

SKM gGmbH

Die Schutzwohnung ist voll möbliert, die Adresse bleibt geheim

Die SKM gGmbH hat im Juni in Düsseldorf die erste Schutzwohnung für von häuslicher Gewalt betroffene Männer in NRW eröffnet. „Laut Studie des Bundeskriminalamts von 2018 sind 19 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt Männer“, erklärt gGmbH-Geschäftsführer Stephan Buttgereit. „Diesem Umstand trägt das von SKM gGmbH und SKM Köln entwickelte Projekt Rechnung.“ Mit ihrem Konzept ‚Freiraum‘ für Gewaltschutzwohnungen für Männer haben die beiden SKMs die Ausschreibung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen für sich entschieden. Häusliche Gewalt gegen Männer ist ein Tabu „Wir haben 2018 rund 7000 Fälle häuslicher Gewalt gezählt, in denen Männer die Opfer waren“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Förderung des Projekts ‚Freiraum‘. „Häusliche Gewalt gegen Männer ist nach wie vor ein Tabu. Unsere Gesellschaft muss lernen, dass auch Männer Opfer von Beziehungsgewalt werden können. Deshalb ist es mir ein Anliegen, diesen Männern auch zu helfen“, sagt Scharrenbach. Männer können ‚Freiraum‘ maximal drei Monate nutzen Insgesamt acht Plätze sind geplant, vier in Düsseldorf, vier in Köln. Männer mit Gewalterfahrungen in der Beziehung können das Gewaltschutzangebot ‚Freiraum‘ maximal drei Monate lang nutzen. „In dieser Zeit gilt es, den Bewohnern Schutz zu bieten, ihre psychosoziale Lage zu stabilisieren, sie in ihrem Alltag zu entlasten und – ganz wichtig: eine Perspektive nach der Zeit im ‚Freiraum‘ zu entwickeln“, erklärt Stephan Buttgereit. Die gesamte Pressemitteilung lesen Sie hier: PM SKM Maenner-Gewaltschutzwohnungen NRW-final Betroffene Männer können sich unter dieser Telefonnummer melden: 0163.777 3 111

Youtube-Film Straffälligenhilfe

Schwierige Zeiten für die Kinder von Inhaftierten

Die Besuchszeiten in den JVA sind nie üppig, wurden aber während der Corona-Pandemie weiter drastisch reduziert. „Eine Stunde im Monat ist es momentan in Freiburg. Für die Familien ist das natürlich brutal“, sagt Monika Fröwis vom SKM Freiburg. Rund 100.000 Kinder in Deutschland haben mindestens einen Elternteil in Haft, laut Schätzung der COPING-Studie. Viele SKM-Ortsvereine und Diözesanstellen helfen Straffälligen und ihren Familien – zum Beispiel mit Angehörigentreffen und Sommerfreizeiten für betroffene Kinder.

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Reform der Kinder- und Jugendhilfe

SKM Bundesverband begrüßt umfassende Änderungen des SGB VIII

Der Bundestag hat der Reform der Kinder- und Jugendhilfe am 7. Mai 2021 zugestimmt. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden umfassende Änderungen des Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) beschlossen. Florian Leimann, Referent für Kinder- und Jugendhilfe, sagt: „Die Reform des SGB VIII geht an entscheidenden Stellen einige Schritte in die richtige Richtung. Die begleitende Entschließung des Bundesrates hinsichtlich der Regelung des ‚erheblichen Finanzierungsaufwandes‘ macht zugleich deutlich, welcher Kraftakt auf uns zukommt. Es bedarf einer guten Abstimmung der handelnden Akteure von der öffentlichen Jugendhilfe bis zur Freien Wohlfahrtspflege, um den begrüßenswerten Ansatz des Gesetzes in die gelebte Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland umzusetzen.“ Aktuelle Entwicklungen rund um die Reform greift Florian Leimann auch regelmäßig im SKM-Newsletter Kinder- und Jugendhilfe auf. Anmeldung unter leimann@skmev.de oder loch@skmev.de.

 

Jahresbericht des SKM Bundesverbands

Im Jahr 2020 überraschend viel bewegt

Keines der Arbeitsfelder im SKM ist von der Pandemie unberührt geblieben. Und doch haben Bundesverband und Mitgliedsvereine im Ausnahmezustand überraschend viel bewegt. Die Beiträge in diesem Jahresbericht zeigen, wie zukunftsgerichtet und vielfältig wir alle 2020 gewirkt haben.
Thematischer Schwerpunkt des diesjährigen Berichts ist die geschlechtersensible soziale Arbeit für Jungen und Männer im SKM Bundesverband und seinen Ortsvereinen. Und auch all unsere anderen Schwerpunkte für Menschen am Rande unserer Gesellschaft spiegeln sich in den Geschichten der SKMs vor Ort wider. Hier können Sie den Bericht lesen und herunterladen.

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Flagge zeigen

Der SKM Bundesverband widerspricht der Nachricht aus dem Vatikan sehr deutlich, dass Geistliche Homosexuelle nicht segnen könnten oder dürften. Damit sind wir nicht allein: Aktuell stellen sich in Deutschland dieser Aussage viele Menschen innerhalb und außerhalb der katholischen Kirche entgegen. Die Liebe zweier Menschen zueinander egal ob in verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Partner*innenschaften kann aus unserer Sicht keine Sünde sein.
Auch in unserem Wertekodex bringen wir zum Ausdruck, dass sich die Menschen im SKM dafür einsetzen, dass „jeder Form von Diskriminierung (…) entgegengetreten wird“.

 

Auszeichnungen des SKM Bundesverbands

Goldene Ehrennadel für Franz-Josef Schwack vom SKM Osnabrück

Franz-Josef Schwack hat sich um die Männerarbeit in Deutschland sehr verdient gemacht“, sagte Stephan Buttgereit, SKM-Generalsekretär, der die Auszeichnung Ende April verliehen hat. Für Franz-Josef Schwack war die Ehrung eine komplette Überraschung: Die Planungen dafür fanden im Geheimen statt. Schwack ist seit 14 Jahren Mitglied im SKM Osnabrück e.V. und seit 2014 dessen Vorsitzender. „Er kann Menschen zusammenführen, andere Meinungen stehen lassen und integrieren“, betonte Buttgereit in seiner Rede. Franz-Josef Schwack stehe nicht nur für Tradition, sondern auch immer für Weiterentwicklung. Im Bild von links nach rechts: Michael Strob (Geschäftsführer des SKM Osnabrück), Franz-Josef Schwack und Stephan Buttgereit. Mehr lesen …

 

 

Echte Männer reden. – der Podcast Folge 8

Männer und Musik

Musik und was sie Männern bedeutet – darüber sprechen Jan Mokros und Rüdiger Jähne in dieser Podcast-Folge. Es geht um Männer, die sich singend in den Armen liegen. Um Musik als Aggressionsventil. Und um Musik als Ausdruck für alle Gefühle und Sehnsüchte, für die Männer sonst keine Worte finden. Außerdem erzählt Jan, selbst Bassist in mehreren Bands, wie er (fast) zum Johnny Cash des Niederrheins wurde.
Wir beraten Jungen und Männer, die sich ich in einer Krise befinden. Im Gespräch mit uns können Männer lernen, die Hintergründe ihrer Krise zu verstehen und ihr Verhalten zu verändern.

 

Der neue Podcast

Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Die SKM-Betreuungsvereine in Baden-Württemberg sind mit der Podcast-Reihe „Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge“ gestartet. Kathrin Kaiser vom SKM Waldshut und Ulrike Gödeke vom SKM Diözesanverein Freiburg berichten über die Themen Rechtliche Betreuung, Vorsorge und die Arbeit der Betreuungsvereine. Themen wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht betreffen jede*n. Mit dem Podcast wollen die SKM-Vereine diese Themen leicht verständlich erklären – digital für jede*n zugänglich. Die Podcast-Reihe ist ein wichtiger Baustein, um karitative Arbeit in den digitalen Medien weiter bekannt zu machen. Die ersten fünf Folgen sind bereits online: auf der Webseite des SKM Diözesanvereins Freiburg und in gängigen Portalen wie podcast.de, Spotify, Googlepodcast, iTunes und Amazon Music.

Rechtliche Betreuung

Bundesrat stimmt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu

Am 26. März 2021 hat der Bundesrat der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt.  Am 1. Januar 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.
Damit kommen wir einem Ziel deutlich näher: Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu stärken, die Schutz bei der Ausübung ihrer Rechte benötigen. Gelingen konnte dies, weil sich Betroffene als Expert*innen in eigener Sache und im Betreuungswesen tätige Fachexpert*innen bei der Erarbeitung des Reformgesetzes umfassend einbringen konnten. Wir begrüßen vor allem folgende Schwerpunkte der Reform:
•       Die Wünsche der Betroffenen sind Maßstab für alle in der Rechtlichen Betreuung handelnden Personen.
•       Die Nachrangigkeit einer Betreuung und der Vorrang anderer Hilfen vor Einrichtung einer Betreuung werden stärker herausgestellt.
•       Unterstützung geht vor Vertretung; die Vertretung der Betroffenen ist nur als letztes Mittel zulässig.
•       Die Vorschläge zur Neuordnung der Organisation des Betreuungswesens verbessern die Arbeitsgrundlagen für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und berufliche Betreuer*innen. Ihre Tätigkeiten werden als Aufgaben mit öffentlich-rechtlichem Charakter gesetzlich festgeschrieben und konkretisiert. (Bildrechte: Ulises Baga/unsplash)

Corona-Pandemie – verlängerter Lockdown

Dank an alle Mitarbeitenden beim SKM

Alle Menschen, die in sozialen und pflegerischen Berufen arbeiten, stecken in der Corona-Pandemie im Dilemma: Wie können wir Menschen nah sein, wenn wir Distanz halten sollen? Der SKM Bundesverband setzt sich deswegen für gute Arbeitsbedingungen ein. Zum Beispiel, dass alle diejenigen, die es wollen, nun schnell geimpft werden.

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Pressemeldung: Forderung von SkF und SKM

Menschen in Armut brauchen mehr Unterstützung in der Pandemie

SkF und SKM fordern für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Altersgrundsicherung sofortige Hilfen in der Covid-19-Pandemie. Die Verbände kritisieren, dass der Staat für andere von der Pandemie betroffenen Menschen Hilfen anbiete, aber von Armut betroffene Menschen allein lasse. Dabei sei genau diese Gruppe in besonderer Weise von den Auswirkungen der Pandemie betroffen.
 
Konkret fordern SkF und SKM für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Grundsicherung während der Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro. Nur so könne der zusätzliche Bedarf aufgefangen werden, der u. a. durch wegfallende Schulessen, geschlossene Tafeln, gestiegene Lebenshaltungskosten und insbesondere durch Aufwendungen für Desinfektionsmittel und Masken entstanden sei. Zwingend notwendig sei auch, für Kinder und Jugendliche in Familien mit niedrigem Einkommen die notwendige Hard- und Software und alle Lernmittel, die für die Nutzung der digitalen Bildungsangebote der Schulen notwendig sind, als einmalige Leistungen der Jobcenter zur Verfügung zu stellen.
 
Zudem muss es ein erneutes Kündigungsmoratorium geben für alle, die aufgrund der Pandemie in Mietzahlungsschwierigkeiten geraten sind. Nur so kann verhindert werden, dass Menschen aufgrund pandemiebedingter Einkommensverluste die Wohnung verlieren. Auch das Kreditmoratorium ist zu erneuern, um zu vermeiden, dass Menschen aufgrund ihrer sozialen Situation in Existenznot geraten.
 
Die Corona-Pandemie mit all ihren Auswirkungen wird voraussichtlich auch in diesem Jahr das Leben der Menschen bestimmen. Gerade von Armut betroffene Menschen sind in besonderer Weise belastet, ihre Situation wird zunehmend prekär. SkF und SKM fordern die Politik daher zu raschem und entschiedenem Handeln auf.
 

Rechtliche Betreuung

Corona-Schutzimpfung für betreute Menschen

Für Corona-Schutzimpfungen gelten die gleichen Regeln wie für jede andere ärztliche Maßnahme: Die betreuten Menschen willigen selbst ein – auch bei einer Rechtlichen Betreuung mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge. Nur wenn eine betreute Person einwilligungsunfähig ist, wird sie durch ihren rechtlichen Betreuer oder ihre rechtliche Betreuerin vertreten. Grundlage einer Entscheidung ist immer der Wunsch bzw. der mutmaßliche Wille des betreuten Menschen. Es besteht keine Impfpflicht: Eine Impfung gegen den Willen eines betreuten Menschen ist ausgeschlossen. (Foto: Steven Cornfield/unsplash).
Der Betreuungsgerichtstag e.V. hat alle wichtigen Punkte in einer Stellungnahme zusammengefasst: BTG zu Corona-Schutzimpfungen bei rechtlich betreuten Menschen.

Sozialarbeiter*innen im Dilemma

„Wir brauchen jede Woche 200 Masken“

Im Gespräch mit Patrick Walden, Leiter der ambulanten Dienste beim SKM Düsseldorf. Sein Team von
28 Mitarbeitenden betreut ambulant 121 Klient*innen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. (Foto: Priscilla du Preez/unsplash)

Wie geht es den Mitarbeitenden in diesem Lockdown?
Patrick Walden: Es geht den Mitarbeitenden gut und wir können unsere Arbeit weiterhin machen – aufgrund der Flexibilität, die unser Arbeitsbereich mit sich bringt. Aber wir Sozialarbeiter*innen befinden uns in einem Spannungsfeld: Wir wollen und müssen Betreuung anbieten. Es ist unsere Aufgabe, die Teilhabe der Klient*innen am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen. Und auf der anderen Seite sollen wir genau das nicht tun. Wir hören ja die politischen Appelle auch. Für unsere Mitarbeiter*innen fühlt sich das sehr widersprüchlich an: Im privaten Bereich reduzieren sie all ihre Kontakte auf ein absolutes Minimum. Und im ambulanten Dienst besuchen sie tagtäglich drei bis sechs Menschen in ihren Wohnungen. Das ist ein großer Widerspruch im Leben und er beschäftigt die Mitarbeitenden natürlich.

Was ist anders als im letzten Jahr?
Patrick Walden: Dass der Zustand schon so lange anhält. Das stärkste Gefühl ist die tagtägliche Verantwortung, alles selbst entscheiden zu müssen – trotz aller gesetzlichen Vorgaben, trotz aller guten Konzepte. Je länger der Lockdown andauert, desto gewichtiger wird unser Verantwortungsgefühl.
Welche Notwendigkeit haben Termine? Welchen Fahrten und welche Arzttermine sind zwingend notwendig? Wie oft und wie lange muss ich in die Wohnung? Wie gestalte ich den Aufenthalt dort? Die Antworten auf diese Fragen sind ganz individuell. Und diese ganzen Entscheidungen können wir den Mitarbeitenden nicht abnehmen und das über lange Zeit nicht. Dazu kommt natürlich der fehlende Austausch untereinander, die vielen kleinen Absprachen, die Teamsitzungen. Es ist weiterhin schwierig, damit einen Umgang zu finden.

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Zwei-Masken-Gesellschaft

Menschen am Rande werden bei Corona-Maßnahmen vergessen

„Wie zuletzt häufiger werden die Menschen am Rande bei den Corona-Maßnahmen vergessen. Die verhängte Maskenpflicht ist eine Forderung, die in der Pandemie sinnvoll ist. Aber: Wie sollen die betroffenen Menschen das bezahlen? Das ist Gesundheitspolitik zu Ungunsten der Armen, Geringverdiener*innen, Wohnungslosen, Alleinerziehenden, hilfsbedürftigen Familien mit Kindern und damit ein Skandal. Arbeitsminister Hubertus Heil hat zwar Bezugsscheine für medizinische Masken für die Empfänger*innen von Grundsicherung angekündigt – aber dieser Vorschlag kommt zu spät. Wir fordern die sofortige und unkomplizierte Kostenübernahme für alle Betroffenen.“
Heinz-Georg Coenen, SKM-Bundesvorstand, Vorsitzender
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‚Freiraum‘ für Männer

SKM eröffnet in NRW die ersten Schutzwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer

SKM gGmbH

Die Schutzwohnung ist voll möbliert, die Adresse bleibt geheim

Die SKM gGmbH hat im Juni in Düsseldorf die erste Schutzwohnung für von häuslicher Gewalt betroffene Männer in NRW eröffnet. „Laut Studie des Bundeskriminalamts von 2018 sind 19 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt Männer“, erklärt gGmbH-Geschäftsführer Stephan Buttgereit. „Diesem Umstand trägt das von SKM gGmbH und SKM Köln entwickelte Projekt Rechnung.“ Mit ihrem Konzept ‚Freiraum‘ für Gewaltschutzwohnungen für Männer haben die beiden SKMs die Ausschreibung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen für sich entschieden. Häusliche Gewalt gegen Männer ist ein Tabu „Wir haben 2018 rund 7000 Fälle häuslicher Gewalt gezählt, in denen Männer die Opfer waren“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Förderung des Projekts ‚Freiraum‘. „Häusliche Gewalt gegen Männer ist nach wie vor ein Tabu. Unsere Gesellschaft muss lernen, dass auch Männer Opfer von Beziehungsgewalt werden können. Deshalb ist es mir ein Anliegen, diesen Männern auch zu helfen“, sagt Scharrenbach. Männer können ‚Freiraum‘ maximal drei Monate nutzen Insgesamt acht Plätze sind geplant, vier in Düsseldorf, vier in Köln. Männer mit Gewalterfahrungen in der Beziehung können das Gewaltschutzangebot ‚Freiraum‘ maximal drei Monate lang nutzen. „In dieser Zeit gilt es, den Bewohnern Schutz zu bieten, ihre psychosoziale Lage zu stabilisieren, sie in ihrem Alltag zu entlasten und – ganz wichtig: eine Perspektive nach der Zeit im ‚Freiraum‘ zu entwickeln“, erklärt Stephan Buttgereit. Die gesamte Pressemitteilung lesen Sie hier: PM SKM Maenner-Gewaltschutzwohnungen NRW-final Betroffene Männer können sich unter dieser Telefonnummer melden: 0163.777 3 111

Youtube-Film Straffälligenhilfe

Schwierige Zeiten für die Kinder von Inhaftierten

Die Besuchszeiten in den JVA sind nie üppig, wurden aber während der Corona-Pandemie weiter drastisch reduziert. „Eine Stunde im Monat ist es momentan in Freiburg. Für die Familien ist das natürlich brutal“, sagt Monika Fröwis vom SKM Freiburg. Rund 100.000 Kinder in Deutschland haben mindestens einen Elternteil in Haft, laut Schätzung der COPING-Studie. Viele SKM-Ortsvereine und Diözesanstellen helfen Straffälligen und ihren Familien – zum Beispiel mit Angehörigentreffen und Sommerfreizeiten für betroffene Kinder.

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Reform der Kinder- und Jugendhilfe

SKM Bundesverband begrüßt umfassende Änderungen des SGB VIII

Der Bundestag hat der Reform der Kinder- und Jugendhilfe am 7. Mai 2021 zugestimmt. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden umfassende Änderungen des Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) beschlossen. Florian Leimann, Referent für Kinder- und Jugendhilfe, sagt: „Die Reform des SGB VIII geht an entscheidenden Stellen einige Schritte in die richtige Richtung. Die begleitende Entschließung des Bundesrates hinsichtlich der Regelung des ‚erheblichen Finanzierungsaufwandes‘ macht zugleich deutlich, welcher Kraftakt auf uns zukommt. Es bedarf einer guten Abstimmung der handelnden Akteure von der öffentlichen Jugendhilfe bis zur Freien Wohlfahrtspflege, um den begrüßenswerten Ansatz des Gesetzes in die gelebte Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland umzusetzen.“ Aktuelle Entwicklungen rund um die Reform greift Florian Leimann auch regelmäßig im SKM-Newsletter Kinder- und Jugendhilfe auf. Anmeldung unter leimann@skmev.de oder loch@skmev.de.

 

Jahresbericht des SKM Bundesverbands

Im Jahr 2020 überraschend viel bewegt

Keines der Arbeitsfelder im SKM ist von der Pandemie unberührt geblieben. Und doch haben Bundesverband und Mitgliedsvereine im Ausnahmezustand überraschend viel bewegt. Die Beiträge in diesem Jahresbericht zeigen, wie zukunftsgerichtet und vielfältig wir alle 2020 gewirkt haben.
Thematischer Schwerpunkt des diesjährigen Berichts ist die geschlechtersensible soziale Arbeit für Jungen und Männer im SKM Bundesverband und seinen Ortsvereinen. Und auch all unsere anderen Schwerpunkte für Menschen am Rande unserer Gesellschaft spiegeln sich in den Geschichten der SKMs vor Ort wider. Hier können Sie den Bericht lesen und herunterladen.

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Flagge zeigen

Der SKM Bundesverband widerspricht der Nachricht aus dem Vatikan sehr deutlich, dass Geistliche Homosexuelle nicht segnen könnten oder dürften. Damit sind wir nicht allein: Aktuell stellen sich in Deutschland dieser Aussage viele Menschen innerhalb und außerhalb der katholischen Kirche entgegen. Die Liebe zweier Menschen zueinander egal ob in verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Partner*innenschaften kann aus unserer Sicht keine Sünde sein.
Auch in unserem Wertekodex bringen wir zum Ausdruck, dass sich die Menschen im SKM dafür einsetzen, dass „jeder Form von Diskriminierung (…) entgegengetreten wird“.

 

Auszeichnungen des SKM Bundesverbands

Goldene Ehrennadel für Franz-Josef Schwack vom SKM Osnabrück

Franz-Josef Schwack hat sich um die Männerarbeit in Deutschland sehr verdient gemacht“, sagte Stephan Buttgereit, SKM-Generalsekretär, der die Auszeichnung Ende April verliehen hat. Für Franz-Josef Schwack war die Ehrung eine komplette Überraschung: Die Planungen dafür fanden im Geheimen statt. Schwack ist seit 14 Jahren Mitglied im SKM Osnabrück e.V. und seit 2014 dessen Vorsitzender. „Er kann Menschen zusammenführen, andere Meinungen stehen lassen und integrieren“, betonte Buttgereit in seiner Rede. Franz-Josef Schwack stehe nicht nur für Tradition, sondern auch immer für Weiterentwicklung. Im Bild von links nach rechts: Michael Strob (Geschäftsführer des SKM Osnabrück), Franz-Josef Schwack und Stephan Buttgereit. Mehr lesen …

 

 

Echte Männer reden. – der Podcast Folge 8

Männer und Musik

Musik und was sie Männern bedeutet – darüber sprechen Jan Mokros und Rüdiger Jähne in dieser Podcast-Folge. Es geht um Männer, die sich singend in den Armen liegen. Um Musik als Aggressionsventil. Und um Musik als Ausdruck für alle Gefühle und Sehnsüchte, für die Männer sonst keine Worte finden. Außerdem erzählt Jan, selbst Bassist in mehreren Bands, wie er (fast) zum Johnny Cash des Niederrheins wurde.
Wir beraten Jungen und Männer, die sich ich in einer Krise befinden. Im Gespräch mit uns können Männer lernen, die Hintergründe ihrer Krise zu verstehen und ihr Verhalten zu verändern.

 

Der neue Podcast

Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Die SKM-Betreuungsvereine in Baden-Württemberg sind mit der Podcast-Reihe „Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge“ gestartet. Kathrin Kaiser vom SKM Waldshut und Ulrike Gödeke vom SKM Diözesanverein Freiburg berichten über die Themen Rechtliche Betreuung, Vorsorge und die Arbeit der Betreuungsvereine. Themen wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht betreffen jede*n. Mit dem Podcast wollen die SKM-Vereine diese Themen leicht verständlich erklären – digital für jede*n zugänglich. Die Podcast-Reihe ist ein wichtiger Baustein, um karitative Arbeit in den digitalen Medien weiter bekannt zu machen. Die ersten fünf Folgen sind bereits online: auf der Webseite des SKM Diözesanvereins Freiburg und in gängigen Portalen wie podcast.de, Spotify, Googlepodcast, iTunes und Amazon Music.

Rechtliche Betreuung

Bundesrat stimmt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu

Am 26. März 2021 hat der Bundesrat der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt.  Am 1. Januar 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.
Damit kommen wir einem Ziel deutlich näher: Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu stärken, die Schutz bei der Ausübung ihrer Rechte benötigen. Gelingen konnte dies, weil sich Betroffene als Expert*innen in eigener Sache und im Betreuungswesen tätige Fachexpert*innen bei der Erarbeitung des Reformgesetzes umfassend einbringen konnten. Wir begrüßen vor allem folgende Schwerpunkte der Reform:
•       Die Wünsche der Betroffenen sind Maßstab für alle in der Rechtlichen Betreuung handelnden Personen.
•       Die Nachrangigkeit einer Betreuung und der Vorrang anderer Hilfen vor Einrichtung einer Betreuung werden stärker herausgestellt.
•       Unterstützung geht vor Vertretung; die Vertretung der Betroffenen ist nur als letztes Mittel zulässig.
•       Die Vorschläge zur Neuordnung der Organisation des Betreuungswesens verbessern die Arbeitsgrundlagen für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und berufliche Betreuer*innen. Ihre Tätigkeiten werden als Aufgaben mit öffentlich-rechtlichem Charakter gesetzlich festgeschrieben und konkretisiert. (Bildrechte: Ulises Baga/unsplash)

Corona-Pandemie – verlängerter Lockdown

Dank an alle Mitarbeitenden beim SKM

Alle Menschen, die in sozialen und pflegerischen Berufen arbeiten, stecken in der Corona-Pandemie im Dilemma: Wie können wir Menschen nah sein, wenn wir Distanz halten sollen? Der SKM Bundesverband setzt sich deswegen für gute Arbeitsbedingungen ein. Zum Beispiel, dass alle diejenigen, die es wollen, nun schnell geimpft werden.

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Pressemeldung: Forderung von SkF und SKM

Menschen in Armut brauchen mehr Unterstützung in der Pandemie

SkF und SKM fordern für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Altersgrundsicherung sofortige Hilfen in der Covid-19-Pandemie. Die Verbände kritisieren, dass der Staat für andere von der Pandemie betroffenen Menschen Hilfen anbiete, aber von Armut betroffene Menschen allein lasse. Dabei sei genau diese Gruppe in besonderer Weise von den Auswirkungen der Pandemie betroffen.
 
Konkret fordern SkF und SKM für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Grundsicherung während der Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro. Nur so könne der zusätzliche Bedarf aufgefangen werden, der u. a. durch wegfallende Schulessen, geschlossene Tafeln, gestiegene Lebenshaltungskosten und insbesondere durch Aufwendungen für Desinfektionsmittel und Masken entstanden sei. Zwingend notwendig sei auch, für Kinder und Jugendliche in Familien mit niedrigem Einkommen die notwendige Hard- und Software und alle Lernmittel, die für die Nutzung der digitalen Bildungsangebote der Schulen notwendig sind, als einmalige Leistungen der Jobcenter zur Verfügung zu stellen.
 
Zudem muss es ein erneutes Kündigungsmoratorium geben für alle, die aufgrund der Pandemie in Mietzahlungsschwierigkeiten geraten sind. Nur so kann verhindert werden, dass Menschen aufgrund pandemiebedingter Einkommensverluste die Wohnung verlieren. Auch das Kreditmoratorium ist zu erneuern, um zu vermeiden, dass Menschen aufgrund ihrer sozialen Situation in Existenznot geraten.
 
Die Corona-Pandemie mit all ihren Auswirkungen wird voraussichtlich auch in diesem Jahr das Leben der Menschen bestimmen. Gerade von Armut betroffene Menschen sind in besonderer Weise belastet, ihre Situation wird zunehmend prekär. SkF und SKM fordern die Politik daher zu raschem und entschiedenem Handeln auf.
 

Rechtliche Betreuung

Corona-Schutzimpfung für betreute Menschen

Für Corona-Schutzimpfungen gelten die gleichen Regeln wie für jede andere ärztliche Maßnahme: Die betreuten Menschen willigen selbst ein – auch bei einer Rechtlichen Betreuung mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge. Nur wenn eine betreute Person einwilligungsunfähig ist, wird sie durch ihren rechtlichen Betreuer oder ihre rechtliche Betreuerin vertreten. Grundlage einer Entscheidung ist immer der Wunsch bzw. der mutmaßliche Wille des betreuten Menschen. Es besteht keine Impfpflicht: Eine Impfung gegen den Willen eines betreuten Menschen ist ausgeschlossen. (Foto: Steven Cornfield/unsplash).
Der Betreuungsgerichtstag e.V. hat alle wichtigen Punkte in einer Stellungnahme zusammengefasst: BTG zu Corona-Schutzimpfungen bei rechtlich betreuten Menschen.

Sozialarbeiter*innen im Dilemma

„Wir brauchen jede Woche 200 Masken“

Im Gespräch mit Patrick Walden, Leiter der ambulanten Dienste beim SKM Düsseldorf. Sein Team von
28 Mitarbeitenden betreut ambulant 121 Klient*innen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. (Foto: Priscilla du Preez/unsplash)

Wie geht es den Mitarbeitenden in diesem Lockdown?
Patrick Walden: Es geht den Mitarbeitenden gut und wir können unsere Arbeit weiterhin machen – aufgrund der Flexibilität, die unser Arbeitsbereich mit sich bringt. Aber wir Sozialarbeiter*innen befinden uns in einem Spannungsfeld: Wir wollen und müssen Betreuung anbieten. Es ist unsere Aufgabe, die Teilhabe der Klient*innen am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen. Und auf der anderen Seite sollen wir genau das nicht tun. Wir hören ja die politischen Appelle auch. Für unsere Mitarbeiter*innen fühlt sich das sehr widersprüchlich an: Im privaten Bereich reduzieren sie all ihre Kontakte auf ein absolutes Minimum. Und im ambulanten Dienst besuchen sie tagtäglich drei bis sechs Menschen in ihren Wohnungen. Das ist ein großer Widerspruch im Leben und er beschäftigt die Mitarbeitenden natürlich.

Was ist anders als im letzten Jahr?
Patrick Walden: Dass der Zustand schon so lange anhält. Das stärkste Gefühl ist die tagtägliche Verantwortung, alles selbst entscheiden zu müssen – trotz aller gesetzlichen Vorgaben, trotz aller guten Konzepte. Je länger der Lockdown andauert, desto gewichtiger wird unser Verantwortungsgefühl.
Welche Notwendigkeit haben Termine? Welchen Fahrten und welche Arzttermine sind zwingend notwendig? Wie oft und wie lange muss ich in die Wohnung? Wie gestalte ich den Aufenthalt dort? Die Antworten auf diese Fragen sind ganz individuell. Und diese ganzen Entscheidungen können wir den Mitarbeitenden nicht abnehmen und das über lange Zeit nicht. Dazu kommt natürlich der fehlende Austausch untereinander, die vielen kleinen Absprachen, die Teamsitzungen. Es ist weiterhin schwierig, damit einen Umgang zu finden.

Lesen Sie das ganze Interview hier.

Zwei-Masken-Gesellschaft

Menschen am Rande werden bei Corona-Maßnahmen vergessen

„Wie zuletzt häufiger werden die Menschen am Rande bei den Corona-Maßnahmen vergessen. Die verhängte Maskenpflicht ist eine Forderung, die in der Pandemie sinnvoll ist. Aber: Wie sollen die betroffenen Menschen das bezahlen? Das ist Gesundheitspolitik zu Ungunsten der Armen, Geringverdiener*innen, Wohnungslosen, Alleinerziehenden, hilfsbedürftigen Familien mit Kindern und damit ein Skandal. Arbeitsminister Hubertus Heil hat zwar Bezugsscheine für medizinische Masken für die Empfänger*innen von Grundsicherung angekündigt – aber dieser Vorschlag kommt zu spät. Wir fordern die sofortige und unkomplizierte Kostenübernahme für alle Betroffenen.“
Heinz-Georg Coenen, SKM-Bundesvorstand, Vorsitzender
Foto: Silke/unsplash
 

‚Freiraum‘ für Männer

SKM eröffnet in NRW die ersten Schutzwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer

SKM gGmbH

Die Schutzwohnung ist voll möbliert, die Adresse bleibt geheim

Die SKM gGmbH hat im Juni in Düsseldorf die erste Schutzwohnung für von häuslicher Gewalt betroffene Männer in NRW eröffnet. „Laut Studie des Bundeskriminalamts von 2018 sind 19 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt Männer“, erklärt gGmbH-Geschäftsführer Stephan Buttgereit. „Diesem Umstand trägt das von SKM gGmbH und SKM Köln entwickelte Projekt Rechnung.“ Mit ihrem Konzept ‚Freiraum‘ für Gewaltschutzwohnungen für Männer haben die beiden SKMs die Ausschreibung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen für sich entschieden. Häusliche Gewalt gegen Männer ist ein Tabu „Wir haben 2018 rund 7000 Fälle häuslicher Gewalt gezählt, in denen Männer die Opfer waren“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Förderung des Projekts ‚Freiraum‘. „Häusliche Gewalt gegen Männer ist nach wie vor ein Tabu. Unsere Gesellschaft muss lernen, dass auch Männer Opfer von Beziehungsgewalt werden können. Deshalb ist es mir ein Anliegen, diesen Männern auch zu helfen“, sagt Scharrenbach. Männer können ‚Freiraum‘ maximal drei Monate nutzen Insgesamt acht Plätze sind geplant, vier in Düsseldorf, vier in Köln. Männer mit Gewalterfahrungen in der Beziehung können das Gewaltschutzangebot ‚Freiraum‘ maximal drei Monate lang nutzen. „In dieser Zeit gilt es, den Bewohnern Schutz zu bieten, ihre psychosoziale Lage zu stabilisieren, sie in ihrem Alltag zu entlasten und – ganz wichtig: eine Perspektive nach der Zeit im ‚Freiraum‘ zu entwickeln“, erklärt Stephan Buttgereit. Die gesamte Pressemitteilung lesen Sie hier: PM SKM Maenner-Gewaltschutzwohnungen NRW-final Betroffene Männer können sich unter dieser Telefonnummer melden: 0163.777 3 111

Youtube-Film Straffälligenhilfe

Schwierige Zeiten für die Kinder von Inhaftierten

Die Besuchszeiten in den JVA sind nie üppig, wurden aber während der Corona-Pandemie weiter drastisch reduziert. „Eine Stunde im Monat ist es momentan in Freiburg. Für die Familien ist das natürlich brutal“, sagt Monika Fröwis vom SKM Freiburg. Rund 100.000 Kinder in Deutschland haben mindestens einen Elternteil in Haft, laut Schätzung der COPING-Studie. Viele SKM-Ortsvereine und Diözesanstellen helfen Straffälligen und ihren Familien – zum Beispiel mit Angehörigentreffen und Sommerfreizeiten für betroffene Kinder.

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Reform der Kinder- und Jugendhilfe

SKM Bundesverband begrüßt umfassende Änderungen des SGB VIII

Der Bundestag hat der Reform der Kinder- und Jugendhilfe am 7. Mai 2021 zugestimmt. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden umfassende Änderungen des Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) beschlossen. Florian Leimann, Referent für Kinder- und Jugendhilfe, sagt: „Die Reform des SGB VIII geht an entscheidenden Stellen einige Schritte in die richtige Richtung. Die begleitende Entschließung des Bundesrates hinsichtlich der Regelung des ‚erheblichen Finanzierungsaufwandes‘ macht zugleich deutlich, welcher Kraftakt auf uns zukommt. Es bedarf einer guten Abstimmung der handelnden Akteure von der öffentlichen Jugendhilfe bis zur Freien Wohlfahrtspflege, um den begrüßenswerten Ansatz des Gesetzes in die gelebte Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland umzusetzen.“ Aktuelle Entwicklungen rund um die Reform greift Florian Leimann auch regelmäßig im SKM-Newsletter Kinder- und Jugendhilfe auf. Anmeldung unter leimann@skmev.de oder loch@skmev.de.

 

Jahresbericht des SKM Bundesverbands

Im Jahr 2020 überraschend viel bewegt

Keines der Arbeitsfelder im SKM ist von der Pandemie unberührt geblieben. Und doch haben Bundesverband und Mitgliedsvereine im Ausnahmezustand überraschend viel bewegt. Die Beiträge in diesem Jahresbericht zeigen, wie zukunftsgerichtet und vielfältig wir alle 2020 gewirkt haben.
Thematischer Schwerpunkt des diesjährigen Berichts ist die geschlechtersensible soziale Arbeit für Jungen und Männer im SKM Bundesverband und seinen Ortsvereinen. Und auch all unsere anderen Schwerpunkte für Menschen am Rande unserer Gesellschaft spiegeln sich in den Geschichten der SKMs vor Ort wider. Hier können Sie den Bericht lesen und herunterladen.

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Flagge zeigen

Der SKM Bundesverband widerspricht der Nachricht aus dem Vatikan sehr deutlich, dass Geistliche Homosexuelle nicht segnen könnten oder dürften. Damit sind wir nicht allein: Aktuell stellen sich in Deutschland dieser Aussage viele Menschen innerhalb und außerhalb der katholischen Kirche entgegen. Die Liebe zweier Menschen zueinander egal ob in verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Partner*innenschaften kann aus unserer Sicht keine Sünde sein.
Auch in unserem Wertekodex bringen wir zum Ausdruck, dass sich die Menschen im SKM dafür einsetzen, dass „jeder Form von Diskriminierung (…) entgegengetreten wird“.

 

Auszeichnungen des SKM Bundesverbands

Goldene Ehrennadel für Franz-Josef Schwack vom SKM Osnabrück

Franz-Josef Schwack hat sich um die Männerarbeit in Deutschland sehr verdient gemacht“, sagte Stephan Buttgereit, SKM-Generalsekretär, der die Auszeichnung Ende April verliehen hat. Für Franz-Josef Schwack war die Ehrung eine komplette Überraschung: Die Planungen dafür fanden im Geheimen statt. Schwack ist seit 14 Jahren Mitglied im SKM Osnabrück e.V. und seit 2014 dessen Vorsitzender. „Er kann Menschen zusammenführen, andere Meinungen stehen lassen und integrieren“, betonte Buttgereit in seiner Rede. Franz-Josef Schwack stehe nicht nur für Tradition, sondern auch immer für Weiterentwicklung. Im Bild von links nach rechts: Michael Strob (Geschäftsführer des SKM Osnabrück), Franz-Josef Schwack und Stephan Buttgereit. Mehr lesen …

 

 

Echte Männer reden. – der Podcast Folge 8

Männer und Musik

Musik und was sie Männern bedeutet – darüber sprechen Jan Mokros und Rüdiger Jähne in dieser Podcast-Folge. Es geht um Männer, die sich singend in den Armen liegen. Um Musik als Aggressionsventil. Und um Musik als Ausdruck für alle Gefühle und Sehnsüchte, für die Männer sonst keine Worte finden. Außerdem erzählt Jan, selbst Bassist in mehreren Bands, wie er (fast) zum Johnny Cash des Niederrheins wurde.
Wir beraten Jungen und Männer, die sich ich in einer Krise befinden. Im Gespräch mit uns können Männer lernen, die Hintergründe ihrer Krise zu verstehen und ihr Verhalten zu verändern.

 

Der neue Podcast

Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Die SKM-Betreuungsvereine in Baden-Württemberg sind mit der Podcast-Reihe „Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge“ gestartet. Kathrin Kaiser vom SKM Waldshut und Ulrike Gödeke vom SKM Diözesanverein Freiburg berichten über die Themen Rechtliche Betreuung, Vorsorge und die Arbeit der Betreuungsvereine. Themen wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht betreffen jede*n. Mit dem Podcast wollen die SKM-Vereine diese Themen leicht verständlich erklären – digital für jede*n zugänglich. Die Podcast-Reihe ist ein wichtiger Baustein, um karitative Arbeit in den digitalen Medien weiter bekannt zu machen. Die ersten fünf Folgen sind bereits online: auf der Webseite des SKM Diözesanvereins Freiburg und in gängigen Portalen wie podcast.de, Spotify, Googlepodcast, iTunes und Amazon Music.

Rechtliche Betreuung

Bundesrat stimmt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu

Am 26. März 2021 hat der Bundesrat der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt.  Am 1. Januar 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.
Damit kommen wir einem Ziel deutlich näher: Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu stärken, die Schutz bei der Ausübung ihrer Rechte benötigen. Gelingen konnte dies, weil sich Betroffene als Expert*innen in eigener Sache und im Betreuungswesen tätige Fachexpert*innen bei der Erarbeitung des Reformgesetzes umfassend einbringen konnten. Wir begrüßen vor allem folgende Schwerpunkte der Reform:
•       Die Wünsche der Betroffenen sind Maßstab für alle in der Rechtlichen Betreuung handelnden Personen.
•       Die Nachrangigkeit einer Betreuung und der Vorrang anderer Hilfen vor Einrichtung einer Betreuung werden stärker herausgestellt.
•       Unterstützung geht vor Vertretung; die Vertretung der Betroffenen ist nur als letztes Mittel zulässig.
•       Die Vorschläge zur Neuordnung der Organisation des Betreuungswesens verbessern die Arbeitsgrundlagen für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und berufliche Betreuer*innen. Ihre Tätigkeiten werden als Aufgaben mit öffentlich-rechtlichem Charakter gesetzlich festgeschrieben und konkretisiert. (Bildrechte: Ulises Baga/unsplash)

Corona-Pandemie – verlängerter Lockdown

Dank an alle Mitarbeitenden beim SKM

Alle Menschen, die in sozialen und pflegerischen Berufen arbeiten, stecken in der Corona-Pandemie im Dilemma: Wie können wir Menschen nah sein, wenn wir Distanz halten sollen? Der SKM Bundesverband setzt sich deswegen für gute Arbeitsbedingungen ein. Zum Beispiel, dass alle diejenigen, die es wollen, nun schnell geimpft werden.

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Pressemeldung: Forderung von SkF und SKM

Menschen in Armut brauchen mehr Unterstützung in der Pandemie

SkF und SKM fordern für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Altersgrundsicherung sofortige Hilfen in der Covid-19-Pandemie. Die Verbände kritisieren, dass der Staat für andere von der Pandemie betroffenen Menschen Hilfen anbiete, aber von Armut betroffene Menschen allein lasse. Dabei sei genau diese Gruppe in besonderer Weise von den Auswirkungen der Pandemie betroffen.
 
Konkret fordern SkF und SKM für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Grundsicherung während der Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro. Nur so könne der zusätzliche Bedarf aufgefangen werden, der u. a. durch wegfallende Schulessen, geschlossene Tafeln, gestiegene Lebenshaltungskosten und insbesondere durch Aufwendungen für Desinfektionsmittel und Masken entstanden sei. Zwingend notwendig sei auch, für Kinder und Jugendliche in Familien mit niedrigem Einkommen die notwendige Hard- und Software und alle Lernmittel, die für die Nutzung der digitalen Bildungsangebote der Schulen notwendig sind, als einmalige Leistungen der Jobcenter zur Verfügung zu stellen.
 
Zudem muss es ein erneutes Kündigungsmoratorium geben für alle, die aufgrund der Pandemie in Mietzahlungsschwierigkeiten geraten sind. Nur so kann verhindert werden, dass Menschen aufgrund pandemiebedingter Einkommensverluste die Wohnung verlieren. Auch das Kreditmoratorium ist zu erneuern, um zu vermeiden, dass Menschen aufgrund ihrer sozialen Situation in Existenznot geraten.
 
Die Corona-Pandemie mit all ihren Auswirkungen wird voraussichtlich auch in diesem Jahr das Leben der Menschen bestimmen. Gerade von Armut betroffene Menschen sind in besonderer Weise belastet, ihre Situation wird zunehmend prekär. SkF und SKM fordern die Politik daher zu raschem und entschiedenem Handeln auf.
 

Rechtliche Betreuung

Corona-Schutzimpfung für betreute Menschen

Für Corona-Schutzimpfungen gelten die gleichen Regeln wie für jede andere ärztliche Maßnahme: Die betreuten Menschen willigen selbst ein – auch bei einer Rechtlichen Betreuung mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge. Nur wenn eine betreute Person einwilligungsunfähig ist, wird sie durch ihren rechtlichen Betreuer oder ihre rechtliche Betreuerin vertreten. Grundlage einer Entscheidung ist immer der Wunsch bzw. der mutmaßliche Wille des betreuten Menschen. Es besteht keine Impfpflicht: Eine Impfung gegen den Willen eines betreuten Menschen ist ausgeschlossen. (Foto: Steven Cornfield/unsplash).
Der Betreuungsgerichtstag e.V. hat alle wichtigen Punkte in einer Stellungnahme zusammengefasst: BTG zu Corona-Schutzimpfungen bei rechtlich betreuten Menschen.

Sozialarbeiter*innen im Dilemma

„Wir brauchen jede Woche 200 Masken“

Im Gespräch mit Patrick Walden, Leiter der ambulanten Dienste beim SKM Düsseldorf. Sein Team von
28 Mitarbeitenden betreut ambulant 121 Klient*innen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. (Foto: Priscilla du Preez/unsplash)

Wie geht es den Mitarbeitenden in diesem Lockdown?
Patrick Walden: Es geht den Mitarbeitenden gut und wir können unsere Arbeit weiterhin machen – aufgrund der Flexibilität, die unser Arbeitsbereich mit sich bringt. Aber wir Sozialarbeiter*innen befinden uns in einem Spannungsfeld: Wir wollen und müssen Betreuung anbieten. Es ist unsere Aufgabe, die Teilhabe der Klient*innen am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen. Und auf der anderen Seite sollen wir genau das nicht tun. Wir hören ja die politischen Appelle auch. Für unsere Mitarbeiter*innen fühlt sich das sehr widersprüchlich an: Im privaten Bereich reduzieren sie all ihre Kontakte auf ein absolutes Minimum. Und im ambulanten Dienst besuchen sie tagtäglich drei bis sechs Menschen in ihren Wohnungen. Das ist ein großer Widerspruch im Leben und er beschäftigt die Mitarbeitenden natürlich.

Was ist anders als im letzten Jahr?
Patrick Walden: Dass der Zustand schon so lange anhält. Das stärkste Gefühl ist die tagtägliche Verantwortung, alles selbst entscheiden zu müssen – trotz aller gesetzlichen Vorgaben, trotz aller guten Konzepte. Je länger der Lockdown andauert, desto gewichtiger wird unser Verantwortungsgefühl.
Welche Notwendigkeit haben Termine? Welchen Fahrten und welche Arzttermine sind zwingend notwendig? Wie oft und wie lange muss ich in die Wohnung? Wie gestalte ich den Aufenthalt dort? Die Antworten auf diese Fragen sind ganz individuell. Und diese ganzen Entscheidungen können wir den Mitarbeitenden nicht abnehmen und das über lange Zeit nicht. Dazu kommt natürlich der fehlende Austausch untereinander, die vielen kleinen Absprachen, die Teamsitzungen. Es ist weiterhin schwierig, damit einen Umgang zu finden.

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Zwei-Masken-Gesellschaft

Menschen am Rande werden bei Corona-Maßnahmen vergessen

„Wie zuletzt häufiger werden die Menschen am Rande bei den Corona-Maßnahmen vergessen. Die verhängte Maskenpflicht ist eine Forderung, die in der Pandemie sinnvoll ist. Aber: Wie sollen die betroffenen Menschen das bezahlen? Das ist Gesundheitspolitik zu Ungunsten der Armen, Geringverdiener*innen, Wohnungslosen, Alleinerziehenden, hilfsbedürftigen Familien mit Kindern und damit ein Skandal. Arbeitsminister Hubertus Heil hat zwar Bezugsscheine für medizinische Masken für die Empfänger*innen von Grundsicherung angekündigt – aber dieser Vorschlag kommt zu spät. Wir fordern die sofortige und unkomplizierte Kostenübernahme für alle Betroffenen.“
Heinz-Georg Coenen, SKM-Bundesvorstand, Vorsitzender
Foto: Silke/unsplash
 

‚Freiraum‘ für Männer

SKM eröffnet in NRW die ersten Schutzwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer

SKM gGmbH

Die Schutzwohnung ist voll möbliert, die Adresse bleibt geheim

Die SKM gGmbH hat im Juni in Düsseldorf die erste Schutzwohnung für von häuslicher Gewalt betroffene Männer in NRW eröffnet. „Laut Studie des Bundeskriminalamts von 2018 sind 19 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt Männer“, erklärt gGmbH-Geschäftsführer Stephan Buttgereit. „Diesem Umstand trägt das von SKM gGmbH und SKM Köln entwickelte Projekt Rechnung.“ Mit ihrem Konzept ‚Freiraum‘ für Gewaltschutzwohnungen für Männer haben die beiden SKMs die Ausschreibung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen für sich entschieden. Häusliche Gewalt gegen Männer ist ein Tabu „Wir haben 2018 rund 7000 Fälle häuslicher Gewalt gezählt, in denen Männer die Opfer waren“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Förderung des Projekts ‚Freiraum‘. „Häusliche Gewalt gegen Männer ist nach wie vor ein Tabu. Unsere Gesellschaft muss lernen, dass auch Männer Opfer von Beziehungsgewalt werden können. Deshalb ist es mir ein Anliegen, diesen Männern auch zu helfen“, sagt Scharrenbach. Männer können ‚Freiraum‘ maximal drei Monate nutzen Insgesamt acht Plätze sind geplant, vier in Düsseldorf, vier in Köln. Männer mit Gewalterfahrungen in der Beziehung können das Gewaltschutzangebot ‚Freiraum‘ maximal drei Monate lang nutzen. „In dieser Zeit gilt es, den Bewohnern Schutz zu bieten, ihre psychosoziale Lage zu stabilisieren, sie in ihrem Alltag zu entlasten und – ganz wichtig: eine Perspektive nach der Zeit im ‚Freiraum‘ zu entwickeln“, erklärt Stephan Buttgereit. Die gesamte Pressemitteilung lesen Sie hier: PM SKM Maenner-Gewaltschutzwohnungen NRW-final Betroffene Männer können sich unter dieser Telefonnummer melden: 0163.777 3 111

Youtube-Film Straffälligenhilfe

Schwierige Zeiten für die Kinder von Inhaftierten

Die Besuchszeiten in den JVA sind nie üppig, wurden aber während der Corona-Pandemie weiter drastisch reduziert. „Eine Stunde im Monat ist es momentan in Freiburg. Für die Familien ist das natürlich brutal“, sagt Monika Fröwis vom SKM Freiburg. Rund 100.000 Kinder in Deutschland haben mindestens einen Elternteil in Haft, laut Schätzung der COPING-Studie. Viele SKM-Ortsvereine und Diözesanstellen helfen Straffälligen und ihren Familien – zum Beispiel mit Angehörigentreffen und Sommerfreizeiten für betroffene Kinder.

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SKM Bundesverband begrüßt umfassende Änderungen des SGB VIII

Der Bundestag hat der Reform der Kinder- und Jugendhilfe am 7. Mai 2021 zugestimmt. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden umfassende Änderungen des Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) beschlossen. Florian Leimann, Referent für Kinder- und Jugendhilfe, sagt: „Die Reform des SGB VIII geht an entscheidenden Stellen einige Schritte in die richtige Richtung. Die begleitende Entschließung des Bundesrates hinsichtlich der Regelung des ‚erheblichen Finanzierungsaufwandes‘ macht zugleich deutlich, welcher Kraftakt auf uns zukommt. Es bedarf einer guten Abstimmung der handelnden Akteure von der öffentlichen Jugendhilfe bis zur Freien Wohlfahrtspflege, um den begrüßenswerten Ansatz des Gesetzes in die gelebte Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland umzusetzen.“ Aktuelle Entwicklungen rund um die Reform greift Florian Leimann auch regelmäßig im SKM-Newsletter Kinder- und Jugendhilfe auf. Anmeldung unter leimann@skmev.de oder loch@skmev.de.

 

Jahresbericht des SKM Bundesverbands

Im Jahr 2020 überraschend viel bewegt

Keines der Arbeitsfelder im SKM ist von der Pandemie unberührt geblieben. Und doch haben Bundesverband und Mitgliedsvereine im Ausnahmezustand überraschend viel bewegt. Die Beiträge in diesem Jahresbericht zeigen, wie zukunftsgerichtet und vielfältig wir alle 2020 gewirkt haben.
Thematischer Schwerpunkt des diesjährigen Berichts ist die geschlechtersensible soziale Arbeit für Jungen und Männer im SKM Bundesverband und seinen Ortsvereinen. Und auch all unsere anderen Schwerpunkte für Menschen am Rande unserer Gesellschaft spiegeln sich in den Geschichten der SKMs vor Ort wider. Hier können Sie den Bericht lesen und herunterladen.

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Flagge zeigen

Der SKM Bundesverband widerspricht der Nachricht aus dem Vatikan sehr deutlich, dass Geistliche Homosexuelle nicht segnen könnten oder dürften. Damit sind wir nicht allein: Aktuell stellen sich in Deutschland dieser Aussage viele Menschen innerhalb und außerhalb der katholischen Kirche entgegen. Die Liebe zweier Menschen zueinander egal ob in verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Partner*innenschaften kann aus unserer Sicht keine Sünde sein.
Auch in unserem Wertekodex bringen wir zum Ausdruck, dass sich die Menschen im SKM dafür einsetzen, dass „jeder Form von Diskriminierung (…) entgegengetreten wird“.

 

Auszeichnungen des SKM Bundesverbands

Goldene Ehrennadel für Franz-Josef Schwack vom SKM Osnabrück

Franz-Josef Schwack hat sich um die Männerarbeit in Deutschland sehr verdient gemacht“, sagte Stephan Buttgereit, SKM-Generalsekretär, der die Auszeichnung Ende April verliehen hat. Für Franz-Josef Schwack war die Ehrung eine komplette Überraschung: Die Planungen dafür fanden im Geheimen statt. Schwack ist seit 14 Jahren Mitglied im SKM Osnabrück e.V. und seit 2014 dessen Vorsitzender. „Er kann Menschen zusammenführen, andere Meinungen stehen lassen und integrieren“, betonte Buttgereit in seiner Rede. Franz-Josef Schwack stehe nicht nur für Tradition, sondern auch immer für Weiterentwicklung. Im Bild von links nach rechts: Michael Strob (Geschäftsführer des SKM Osnabrück), Franz-Josef Schwack und Stephan Buttgereit. Mehr lesen …

 

 

Echte Männer reden. – der Podcast Folge 8

Männer und Musik

Musik und was sie Männern bedeutet – darüber sprechen Jan Mokros und Rüdiger Jähne in dieser Podcast-Folge. Es geht um Männer, die sich singend in den Armen liegen. Um Musik als Aggressionsventil. Und um Musik als Ausdruck für alle Gefühle und Sehnsüchte, für die Männer sonst keine Worte finden. Außerdem erzählt Jan, selbst Bassist in mehreren Bands, wie er (fast) zum Johnny Cash des Niederrheins wurde.
Wir beraten Jungen und Männer, die sich ich in einer Krise befinden. Im Gespräch mit uns können Männer lernen, die Hintergründe ihrer Krise zu verstehen und ihr Verhalten zu verändern.

 

Der neue Podcast

Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Die SKM-Betreuungsvereine in Baden-Württemberg sind mit der Podcast-Reihe „Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge“ gestartet. Kathrin Kaiser vom SKM Waldshut und Ulrike Gödeke vom SKM Diözesanverein Freiburg berichten über die Themen Rechtliche Betreuung, Vorsorge und die Arbeit der Betreuungsvereine. Themen wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht betreffen jede*n. Mit dem Podcast wollen die SKM-Vereine diese Themen leicht verständlich erklären – digital für jede*n zugänglich. Die Podcast-Reihe ist ein wichtiger Baustein, um karitative Arbeit in den digitalen Medien weiter bekannt zu machen. Die ersten fünf Folgen sind bereits online: auf der Webseite des SKM Diözesanvereins Freiburg und in gängigen Portalen wie podcast.de, Spotify, Googlepodcast, iTunes und Amazon Music.

Rechtliche Betreuung

Bundesrat stimmt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu

Am 26. März 2021 hat der Bundesrat der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt.  Am 1. Januar 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.
Damit kommen wir einem Ziel deutlich näher: Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu stärken, die Schutz bei der Ausübung ihrer Rechte benötigen. Gelingen konnte dies, weil sich Betroffene als Expert*innen in eigener Sache und im Betreuungswesen tätige Fachexpert*innen bei der Erarbeitung des Reformgesetzes umfassend einbringen konnten. Wir begrüßen vor allem folgende Schwerpunkte der Reform:
•       Die Wünsche der Betroffenen sind Maßstab für alle in der Rechtlichen Betreuung handelnden Personen.
•       Die Nachrangigkeit einer Betreuung und der Vorrang anderer Hilfen vor Einrichtung einer Betreuung werden stärker herausgestellt.
•       Unterstützung geht vor Vertretung; die Vertretung der Betroffenen ist nur als letztes Mittel zulässig.
•       Die Vorschläge zur Neuordnung der Organisation des Betreuungswesens verbessern die Arbeitsgrundlagen für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und berufliche Betreuer*innen. Ihre Tätigkeiten werden als Aufgaben mit öffentlich-rechtlichem Charakter gesetzlich festgeschrieben und konkretisiert. (Bildrechte: Ulises Baga/unsplash)

Corona-Pandemie – verlängerter Lockdown

Dank an alle Mitarbeitenden beim SKM

Alle Menschen, die in sozialen und pflegerischen Berufen arbeiten, stecken in der Corona-Pandemie im Dilemma: Wie können wir Menschen nah sein, wenn wir Distanz halten sollen? Der SKM Bundesverband setzt sich deswegen für gute Arbeitsbedingungen ein. Zum Beispiel, dass alle diejenigen, die es wollen, nun schnell geimpft werden.

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Pressemeldung: Forderung von SkF und SKM

Menschen in Armut brauchen mehr Unterstützung in der Pandemie

SkF und SKM fordern für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Altersgrundsicherung sofortige Hilfen in der Covid-19-Pandemie. Die Verbände kritisieren, dass der Staat für andere von der Pandemie betroffenen Menschen Hilfen anbiete, aber von Armut betroffene Menschen allein lasse. Dabei sei genau diese Gruppe in besonderer Weise von den Auswirkungen der Pandemie betroffen.
 
Konkret fordern SkF und SKM für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und Grundsicherung während der Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro. Nur so könne der zusätzliche Bedarf aufgefangen werden, der u. a. durch wegfallende Schulessen, geschlossene Tafeln, gestiegene Lebenshaltungskosten und insbesondere durch Aufwendungen für Desinfektionsmittel und Masken entstanden sei. Zwingend notwendig sei auch, für Kinder und Jugendliche in Familien mit niedrigem Einkommen die notwendige Hard- und Software und alle Lernmittel, die für die Nutzung der digitalen Bildungsangebote der Schulen notwendig sind, als einmalige Leistungen der Jobcenter zur Verfügung zu stellen.
 
Zudem muss es ein erneutes Kündigungsmoratorium geben für alle, die aufgrund der Pandemie in Mietzahlungsschwierigkeiten geraten sind. Nur so kann verhindert werden, dass Menschen aufgrund pandemiebedingter Einkommensverluste die Wohnung verlieren. Auch das Kreditmoratorium ist zu erneuern, um zu vermeiden, dass Menschen aufgrund ihrer sozialen Situation in Existenznot geraten.
 
Die Corona-Pandemie mit all ihren Auswirkungen wird voraussichtlich auch in diesem Jahr das Leben der Menschen bestimmen. Gerade von Armut betroffene Menschen sind in besonderer Weise belastet, ihre Situation wird zunehmend prekär. SkF und SKM fordern die Politik daher zu raschem und entschiedenem Handeln auf.
 

Rechtliche Betreuung

Corona-Schutzimpfung für betreute Menschen

Für Corona-Schutzimpfungen gelten die gleichen Regeln wie für jede andere ärztliche Maßnahme: Die betreuten Menschen willigen selbst ein – auch bei einer Rechtlichen Betreuung mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge. Nur wenn eine betreute Person einwilligungsunfähig ist, wird sie durch ihren rechtlichen Betreuer oder ihre rechtliche Betreuerin vertreten. Grundlage einer Entscheidung ist immer der Wunsch bzw. der mutmaßliche Wille des betreuten Menschen. Es besteht keine Impfpflicht: Eine Impfung gegen den Willen eines betreuten Menschen ist ausgeschlossen. (Foto: Steven Cornfield/unsplash).
Der Betreuungsgerichtstag e.V. hat alle wichtigen Punkte in einer Stellungnahme zusammengefasst: BTG zu Corona-Schutzimpfungen bei rechtlich betreuten Menschen.

Sozialarbeiter*innen im Dilemma

„Wir brauchen jede Woche 200 Masken“

Im Gespräch mit Patrick Walden, Leiter der ambulanten Dienste beim SKM Düsseldorf. Sein Team von
28 Mitarbeitenden betreut ambulant 121 Klient*innen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. (Foto: Priscilla du Preez/unsplash)

Wie geht es den Mitarbeitenden in diesem Lockdown?
Patrick Walden: Es geht den Mitarbeitenden gut und wir können unsere Arbeit weiterhin machen – aufgrund der Flexibilität, die unser Arbeitsbereich mit sich bringt. Aber wir Sozialarbeiter*innen befinden uns in einem Spannungsfeld: Wir wollen und müssen Betreuung anbieten. Es ist unsere Aufgabe, die Teilhabe der Klient*innen am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen. Und auf der anderen Seite sollen wir genau das nicht tun. Wir hören ja die politischen Appelle auch. Für unsere Mitarbeiter*innen fühlt sich das sehr widersprüchlich an: Im privaten Bereich reduzieren sie all ihre Kontakte auf ein absolutes Minimum. Und im ambulanten Dienst besuchen sie tagtäglich drei bis sechs Menschen in ihren Wohnungen. Das ist ein großer Widerspruch im Leben und er beschäftigt die Mitarbeitenden natürlich.

Was ist anders als im letzten Jahr?
Patrick Walden: Dass der Zustand schon so lange anhält. Das stärkste Gefühl ist die tagtägliche Verantwortung, alles selbst entscheiden zu müssen – trotz aller gesetzlichen Vorgaben, trotz aller guten Konzepte. Je länger der Lockdown andauert, desto gewichtiger wird unser Verantwortungsgefühl.
Welche Notwendigkeit haben Termine? Welchen Fahrten und welche Arzttermine sind zwingend notwendig? Wie oft und wie lange muss ich in die Wohnung? Wie gestalte ich den Aufenthalt dort? Die Antworten auf diese Fragen sind ganz individuell. Und diese ganzen Entscheidungen können wir den Mitarbeitenden nicht abnehmen und das über lange Zeit nicht. Dazu kommt natürlich der fehlende Austausch untereinander, die vielen kleinen Absprachen, die Teamsitzungen. Es ist weiterhin schwierig, damit einen Umgang zu finden.

Lesen Sie das ganze Interview hier.

Zwei-Masken-Gesellschaft

Menschen am Rande werden bei Corona-Maßnahmen vergessen

„Wie zuletzt häufiger werden die Menschen am Rande bei den Corona-Maßnahmen vergessen. Die verhängte Maskenpflicht ist eine Forderung, die in der Pandemie sinnvoll ist. Aber: Wie sollen die betroffenen Menschen das bezahlen? Das ist Gesundheitspolitik zu Ungunsten der Armen, Geringverdiener*innen, Wohnungslosen, Alleinerziehenden, hilfsbedürftigen Familien mit Kindern und damit ein Skandal. Arbeitsminister Hubertus Heil hat zwar Bezugsscheine für medizinische Masken für die Empfänger*innen von Grundsicherung angekündigt – aber dieser Vorschlag kommt zu spät. Wir fordern die sofortige und unkomplizierte Kostenübernahme für alle Betroffenen.“
Heinz-Georg Coenen, SKM-Bundesvorstand, Vorsitzender
Foto: Silke/unsplash
 

‚Freiraum‘ für Männer

SKM eröffnet in NRW die ersten Schutzwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer

SKM gGmbH

Die Schutzwohnung ist voll möbliert, die Adresse bleibt geheim

Die SKM gGmbH hat im Juni in Düsseldorf die erste Schutzwohnung für von häuslicher Gewalt betroffene Männer in NRW eröffnet. „Laut Studie des Bundeskriminalamts von 2018 sind 19 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt Männer“, erklärt gGmbH-Geschäftsführer Stephan Buttgereit. „Diesem Umstand trägt das von SKM gGmbH und SKM Köln entwickelte Projekt Rechnung.“ Mit ihrem Konzept ‚Freiraum‘ für Gewaltschutzwohnungen für Männer haben die beiden SKMs die Ausschreibung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen für sich entschieden. Häusliche Gewalt gegen Männer ist ein Tabu „Wir haben 2018 rund 7000 Fälle häuslicher Gewalt gezählt, in denen Männer die Opfer waren“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Förderung des Projekts ‚Freiraum‘. „Häusliche Gewalt gegen Männer ist nach wie vor ein Tabu. Unsere Gesellschaft muss lernen, dass auch Männer Opfer von Beziehungsgewalt werden können. Deshalb ist es mir ein Anliegen, diesen Männern auch zu helfen“, sagt Scharrenbach. Männer können ‚Freiraum‘ maximal drei Monate nutzen Insgesamt acht Plätze sind geplant, vier in Düsseldorf, vier in Köln. Männer mit Gewalterfahrungen in der Beziehung können das Gewaltschutzangebot ‚Freiraum‘ maximal drei Monate lang nutzen. „In dieser Zeit gilt es, den Bewohnern Schutz zu bieten, ihre psychosoziale Lage zu stabilisieren, sie in ihrem Alltag zu entlasten und – ganz wichtig: eine Perspektive nach der Zeit im ‚Freiraum‘ zu entwickeln“, erklärt Stephan Buttgereit. Die gesamte Pressemitteilung lesen Sie hier: PM SKM Maenner-Gewaltschutzwohnungen NRW-final Betroffene Männer können sich unter dieser Telefonnummer melden: 0163.777 3 111

Youtube-Film Straffälligenhilfe

Schwierige Zeiten für die Kinder von Inhaftierten

Die Besuchszeiten in den JVA sind nie üppig, wurden aber während der Corona-Pandemie weiter drastisch reduziert. „Eine Stunde im Monat ist es momentan in Freiburg. Für die Familien ist das natürlich brutal“, sagt Monika Fröwis vom SKM Freiburg. Rund 100.000 Kinder in Deutschland haben mindestens einen Elternteil in Haft, laut Schätzung der COPING-Studie. Viele SKM-Ortsvereine und Diözesanstellen helfen Straffälligen und ihren Familien – zum Beispiel mit Angehörigentreffen und Sommerfreizeiten für betroffene Kinder.

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Fortbildungen

Fortbildungen beim SKM

Weiterbildung Seminar
Hier finden Sie Fortbildungen, Workshops und Seminare rund um die Themen des SKM und Angebote in Kooperation mit dem Deutschen Caritasverband e. V.

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Der Bundesverband und seine Vereine

Im SKM haben sich 125 Vereine und Initiativen aus elf deutschen Diözesen zusammengeschlossen. Wie der Verband strukturiert ist, arbeitet und funktioniert, zeigt das Video.

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